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Germain Mugemangango
Germain Mugemangango
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Vollständiger NameGermain Mugemangango
GeborenSchaerbeek, 20. September1973
WahlkreisFlagge von Hennegau.svgHennegau
RegionHinweis Wallonische RegionWallonien
LandFlagge von Belgien Belgien
FunktionPolitiker
PartyPTB
Funktionen
2019 - heuteStadtratCharleroi
2019 - heuteWallonischer Abgeordneter[1]
2019 - heuteFraktionsvorsitzenderWallonisches Parlament
2019 - heuteMitglied Parlament der Französischen Gemeinschaft[2]
Portal  Portalsymbol  Politik

Germain Mugemangango (Schaerbeek, 20. September1973) ist ein BelgiermarxistischPolitiker für die PTB.

Biografie

Germain Mugemangangos Eltern sindo RuandaFlüchtlinge. Er wuchs in auf Schaerbeek und studiert Politikwissenschaften zum Université libre de Bruxelles. Mugemangango engagiert sich innerhalb der Studentenbewegung der PVDA und wurde Korrespondent bei Solidaritätdas Partymagazin.

Nach dem Umzug nach Charleroi Im Jahr 2000 wurde er Vorsitzender der PVDA-Abteilung von Hennegau. Seit 2017 ist er FranzösischSprecher für die einheitliche, zweisprachige Partei. Von 2014 bis 2019 war er zudem parlamentarischer Assistent der PVDA. Wallonisches Parlament.

Bei der Kommunalwahl 2018 2018 Mugemangango wurde gewählt als Stadtrat von Charleroi. 2019 wurde er Mitglied der Wallonische Wahlen gewähltes Mitglied des wallonischen Parlaments und der Parlament der Französischen Gemeinschaft für die Bezirk Charleroi-Thuin. Er handelte dann als Fraktionsführer der 10-köpfigen PVDA-Fraktion im wallonischen Parlament.[3]

Im Jahr 2020 erhielt Mugemangango die Verurteilung des belgischen Staates für die Art und Weise, wie es Wallonisches Parlament wies seine Beschwerde über die Wahl 2014 in einer sogenannten Untersuchung der Referenzen. Damals fehlten ihm vierzehn Stimmen, und die Kommission hatte seinem Antrag auf Neuauszählung zugestimmt, die Vollversammlung lehnte dies jedoch ab. Es Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte entschied im Jahr 2020, dass Mugemangango kein faires Verfahren erhalten hatte, weil das durchgeführte Verfahren keine ausreichenden Garantien für Unparteilichkeit dem Parlament zu viel Ermessensspielraum geboten und Willkür nur unzureichend ausgeschlossen. Der später gewählte Abgeordnete erhielt 2000 Euro Moral Vergütung und die Erstattung seiner Anwaltskosten.