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EIN Balustrade ist ein niedriger Zaun oder eine niedrige Mauer, die bei Höhenunterschieden Personen, die sich auf der hohen Seite befinden, vor dem Absturz von z Balkon, Galerie, Treppe, Landung, Brücke oder Schlucht. Ursprünglich besteht eine Balustrade aus Baluster. Eine moderne Balustrade mit Stäben, wie auf einem Schiff, wird oft als a . bezeichnet Geländer (aus dem Englischen Geländer). Eine massive Balustrade heißt Geländer.
Oben ist oft ein Balken, der als Geländer dient; dies ist besonders nützlich bei Treppen, um das Gehen zu erleichtern (ein Geländer, oft so, dass man sich nicht nur daran anlehnen, sondern auch festhalten kann) und auch für eine Brücke (ein Brückengeländer, hier gilt das gleiche wie bei der Brücke .) steil und/oder bei starkem Wind) und/oder bequem im Stehen, um die Aussicht zu genießen. Der Raum unter dem Geländer wird vorzugsweise so gestaltet, dass Personen (auch Kinder) nicht dazwischen fallen können; dieser raum kann komplett geschlossen sein (manchmal transparent, mit glas oder kunststoff), aber auch ein raster, senkrechte balken oder balken parallel zur oberkante (horizontal oder schräg auf einer treppe). Die Öffnungen sollten so schmal sein, dass ein Kind nicht mit dem Kopf hängen bleiben kann.
An einer Fenster die geöffnet werden können, die darunter liegende Wand fungiert normalerweise als Brüstung, aber wenn diese sehr niedrig ist, befindet sich manchmal eine separate Brüstung am unteren Rand des Fensters (aussen, wenn das Fenster nach innen öffnet, oder innen, wenn es sich öffnet) ). Fenster öffnet nach außen).
In Holländisch Baudekret eine Balustrade fällt unter den Begriff „Bodentrennwand“ und bestimmte Abmessungen sind vorgeschrieben. Eine Bodentrennwand im Neubau muss enthalten:[1]
- vorhanden sein, wenn der Bodenhöhenunterschied mehr als 1 m . beträgt
- mindestens 1 m hoch sein
- nicht mehr als 5 cm über dem Boden beginnen
- keine Stufe oder Möglichkeit zum Übersteigen zwischen 20 cm und 70 cm über dem Boden haben
- der Abstand zwischen den Stäben sollte nicht mehr als 10 cm betragen
Für Bestandsgebäude gelten andere (oft niedrigere) Anforderungen aus dem Baubeschluss, nämlich die Anforderungen an Bestandsgebäude (gesetzlich erlangtes Niveau).
Wissenswertes
- gemäß Deuteronomium 22:8 eine Balustrade entlang der Kante des (Flach-)Dachs ist obligatorisch.
Quellen
- ↑Bauerlass 2012, H2.3, Bodentrennwand. Aufgerufen am 8. April 2012
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