WikiDer > Banalitätsgesetz
Banalitätsrecht ist eine mittelalterliche Herrschaft, in der der Gutsbesitzer (Herr) seinen Leibeigenen innerhalb der Gerichtsbarkeit (Domäne oder (Grund-)Herrschaft) auferlegt, die Nutzung der Infrastruktur, wie der Kelter, der (Verbots-) Mühle, der Brauerei , die landwirtschaftlichen Werkzeuge usw.
Das Banalitätsrecht ist ein Wirtschaftsrecht, das innerhalb des Domänensystems (Domenialsystem oder königliches System) und später war das (Grund-)Herrschaftssystem in Kraft. Das Ende davon altes Regime auch den Herrschaften und ihren Rechten ein Ende setzen.
Das Banalitätsrecht fällt in dieselbe Kategorie wie:
Etymologie
Das alte Wort "banal", ob über das altfranzösische "banal" oder "bannel" (zur Gerichtsbarkeit gehörend) oder nicht, leitet sich vom mittelalterlichen lateinischen bannalis ab, einer Ableitung von bannum (Gerichtsbarkeit), die dem germanischen "ban ." entlehnt ist '. Im heutigen Niederländisch bedeutet es eher flach oder schlicht.