WikiDer > Bankgarantie

Bankgarantie
Den garantierten Betrag auf niederländischen Bankkonten finden Sie im Artikel Einlagensicherungssystem.

EIN Bankgarantie ist ein Vertrag in denen a Bankbedingungslos Garantien, einen Betrag an den Begünstigten zu zahlen, wenn er diesen verlangt.

Wenn beispielsweise zwei Parteien miteinander Geschäfte machen und zwischen Zahlung des Rechnungsbetrages und Lieferung der Ware ein Zeitraum liegt, kann der Lieferant eine Bankbürgschaft verlangen. Für diese Bankgarantie zahlt der Kunde eine Gebühr an die Bank. Es ist in der Tat ein Bürgschaft. In bestimmten Fällen übernimmt der Staat auch Sicherheiten durch eine Bankbürgschaft, zum Beispiel bei der Sicherheitsleistung für Schutzgutachten.

Bankgarantien kosten Geld. Die Kosten beinhalten in der Regel einmalige Behandlungskosten sowie eine jährliche, halbjährliche oder vierteljährliche Provision in Höhe eines Prozentsatzes der Garantiesumme. Diese Kosten laufen weiter, solange die Garantie noch nicht abgelaufen ist. Ein Prozent auf Jahresbasis als Jahresprovision ist normal.

Wenn der fragliche Kunde Pleite oder aus irgendeinem Grund nicht zahlen möchte, kann sich der Lieferant auf die Bankbürgschaft berufen, um den gezahlten Betrag zurückzufordern, dann jedoch von der Bank. Diesen Betrag zahlt die Bank dann aus (bei Insolvenz über die Kurator) (versuchen) sich vom Kunden zu erholen. Die Bank wird jedoch selbst Sicherheit haben wollen und einen Kreditbetrag bis zur Höhe der Bankgarantie einfrieren oder das Kreditlimit um den Betrag reduzieren. Grundsätzlich kooperieren Banken mit einer Bankgarantie nur, wenn sie sicher sind, dass sie selbst Abhilfe schaffen können.

Banken übernehmen eine vermittelnde Servicerolle und müssen, wie bereits erwähnt, alle Ansprüche des Begünstigten aus der Bankgarantie bedingungslos erfüllen. Die Tatsache, dass der zugrunde liegende Vertrag bereits gekündigt wurde oder der Anspruch des Begünstigten bestritten wird, ist für die Bank unerheblich. Die Bank zahlt den Betrag sofort aus und fordert den Bürgen auf. Der Bürge hat grundsätzlich keinen Rechtsbehelf gegen die Bank oder den Begünstigten, um dies zu verhindern. Der Bürge kann nur dann rechtliche Schritte gegen den Begünstigten (also nicht gegen die Bank) einleiten, wenn der Begünstigte die Bürgschaft ohne Rechtstitel nutzt.

Der Begünstigte erhält den Vertrag. Solange er im Besitz dieses Vertrages ist, kann er Zahlungen verlangen. Dies kann zu unangenehmen Umständen führen. Ein Beispiel ist der Fall einer Mieter/Vermieter-Situation, bei der der Mieter dem Vermieter eine Bankgarantie ausgestellt hat. Wenn der Mieter nun auszieht und der Vermieter die Immobilie an einen neuen Mieter übertragen hat, möchte er natürlich, dass die Bankbürgschaft erlischt. Der Vermieter hat jedoch kein Interesse mehr an dieser Beziehung und unternimmt keine Anstrengungen, die (alte) Bankgarantie zurückzugeben. Dies bedeutet, dass sich der Vermieter jederzeit auf die Bürgschaft berufen kann, auch wenn kein triftiger Grund mehr besteht, während der Mieter die laufenden Kosten weiter tragen und ein ausreichendes Guthaben vorhalten muss. Hier zeigt sich die Schwachstelle der Bankgarantie, nämlich dass die Verantwortung nicht allein beim Originator liegt, sondern dass dieser vollständig vom Begünstigten abhängig ist. Deshalb ist es sehr wichtig, den Ablauf der Bankgarantie richtig zu gestalten.

Bankgarantien werden nicht nur von den Banken ausgestellt, sondern auch von bestimmten Versicherern.