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Borgemeester

Das Gerichtsvollzieher war der Verwalter der Dorffinanzen unter der altes Regime, auch in der Herzogtum Brabant. Der Bürge unterstützte die Magistrat und der Schöffen in ihren Leitungsaufgaben. Der Name leitet sich ab von Garant oder borch, im Sinne von Sicherheit. Borgmeesters waren hauptsächlich für die Finanzverwaltung der Dorfgemeinschaft verantwortlich: Alle Einnahmen und Ausgaben der Dorfregierung gingen über die Gerichtsvollzieher. Das Herr des Dorfes ernannte jedes Jahr zwei Bürgen, in der Regel aus den wohlhabendsten des Dorfes. Ende des Jahres erstellte der Sekretär des Dorfrats die Rechnung des Gerichtsvollziehers. Wenn noch Posten offen waren, mussten sich die zurückgetretenen Gerichtsvollzieher noch um das Inkasso oder die Bezahlung kümmern. Gelingt es ihnen letztlich nicht, die Konten für ihre Amtszeit abzuschließen, mussten sie den Fehlbetrag selbst ausgleichen. Ein Bürge bürgt daher mit seinem Privatvermögen für eventuelle kommunale Defizite. Das Amt des Gerichtsvollziehers war daher nicht sehr beliebt, konnte aber nicht abgelehnt werden. Als Gehalt erhielt der Bürge einen Prozentsatz der Einnahmen.[1]