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Schout
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"Schout und Scheepenen van Alkemade" in Hochzeitsform Alkemade ab 1806.

Das Magistrat (auch schult, schulte, scholtis, gelatiniert bis um scultetus) war Beamter mit Verwaltungs- und Justizaufgaben sowie der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung. Seine Aufgaben variierten je nach Zeit und Ort.

Etymologie

Das Wort Magistrat stammt aus dem MittelniederländischPfadfinder, die wiederum aus dem Altniederfränkischskolthēti, von Urdeutsch *skuldi-haitijō "Schuld-heißer". Das Wort bedeutet eigentlich wer die Erbringung von Pflichtleistungen anordnet, sog. aus Schulden im Sinne von Flächen zusammengesetzt.

Geschichte

Die Funktion des Sheriffs bestand in der Tiefland von dem Hochmittelalter. Die genaue Interpretation konnte variieren und war beispielsweise in Städte anders als in Dörfer. Die Städte waren bei der Ernennung von Verwaltern mehr oder weniger unabhängig. Als Leiter der Justiz wurde in der Regel ein Sheriff eingesetzt. Er war Staatsanwalt, Leiter des Ermittlungssystems und Vorsitzender des Gerichts (de Vier-Scheren).[1]

Dörfer waren normalerweise Teil eines Ruhm. Das Herr van de village mischte sich oft nicht in das Tagesgeschäft ein und ernannte einen Sheriff, der in seinem Namen handelte. Neben seinen richterlichen Aufgaben als Staatsanwalt und Leiter des Ermittlungsapparates wurde ihm auch Verwaltungsverantwortung übertragen. Der Sheriff wurde zum Leiter der Schöffenbank. In dieser Position leitete er nicht nur Gerichtsverhandlungen, sondern auch Verwaltungssitzungen. Es kam vor, dass eine Person gleichzeitig in mehreren (kleinen) Lordschaften zum Sheriff ernannt wurde.

In einem bäuerliches Handwerk wurde auch der Sheriff Hausmann (Huesmann) und war ein Nicht-Knecht Besitzer eines frei vererbbaren Bauernhof.

Die nördlichen Niederlande

Nach dem Frieden von Münster blieb in der Nördliche Niederlande die alte Führungsstruktur und damit die Funktion des Sheriffs beibehalten. Der einzige Unterschied bestand darin, dass ein Sheriff bekennendes Mitglied der Niederländisch-reformierte Kirche. Von dem 17. Jahrhundert wurde auch für diese Position berufen Drossarde oder Offizier benutzt. Die Funktion änderte sich während der Französische Zeit. Die Bänke der Schöffen wurden abgeschafft. Die Justiz wurde fortan von der nationalen Regierung reguliert. Die administrativen Aufgaben wurden neu gebildeten Gemeinden ab 1811 von einem "maire" geleitet. Nach der französischen Zeit wurde der Name dieses Beamten mehrmals geändert: 1814 in Bürgermeister, 1817 in Sheriff und 1825 endgültig (per Königliche Auflösung) zum Bürgermeister.

Die südlichen Niederlande

Der oberste Vertreter des Monarchen in jeder der Provinzen (Grafschaft Flandern, Herzogtum Brabant usw.) war der Gerichtsvollzieher, dem mehrere Sheriffs unterstellt waren, die als Vormundschaftsbehörden und Vertreter der Zentralbehörde für ein bestimmtes Gebiet fungierten.

Der Sheriff war Beamter im Dienste des Monarchen und wurde von ihm bezahlt. Er hatte vor allem die polizeilichen Befugnisse der Stadtverwaltung in Obhut und hatte dafür zu sorgen, dass die fürstlichen Verordnungen nicht verletzt wurden.

In dieser Position ernannte der Monarch oft lokale Persönlichkeiten, die sich als Bürgermeister oder Ratsherren ihre Sporen verdient hatten. Sie sollten sich von der lokalen Regierung, der sie angehörten, distanzieren und unabhängig handeln, ausschließlich im Dienste des Monarchen und gegebenenfalls des von ihm ernannten Statthalters.

Neu-Amsterdam

Das Amt wurde von den niederländischen Siedlern in eingeführt Neu-Amsterdam im Neu-Niederlande. Der erste Sheriff dort war Cornelis van Tienhoven.

Anderswo

In dem Angelsächsische Welt wurde und bleibt der Sheriff Sheriff erwähnt. In dem schweizerisch Kanton Luzerne ist der Schultheiss Vorsitzender des Regierungsrates. Im Deutschland der Sheriff war oft ein ritterlicher (niedriger Adeliger) Unternehmer was die Funktion erblich machte. Dabei ging es oft um den Besitz eines ererbten Bauernhof (erbhof) eine wichtige Rolle.

Siehe auch