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Bouke Koning
Bouke Koning
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Vollständiger NameBouke Jouke King
Geboren19. September1915, Akrum
Verstorben24. April1998
LandDie Niederlande
aktive Jahrebis 1943
Kodex-EhrenrolleGerechter unter den Völkern
GruppeWiderstandsgruppe von Joop Westerweel
Portal  Portalsymbol  Zweiter Weltkrieg

Bouke Jouke King (Akrum, 19. September1915 - 24. April1998) war ein NiederländischWiderstandskämpfer während der Zweiter Weltkrieg.

King wurde in Akkrum geboren und wurde Gärtner auf dem Werkstatt im Bilthoven. Während der Deutsche Besetzung der Niederlande er war einer von denen, die sich an dem Versuch beteiligten, alle Bewohner des "Pavillons" in Loosdrecht vor ihrer Deportation untertauchen zu lassen. Bouke begann auf eigene Faust, fälschte juristische Dokumente, sammelte Gelder für die Untergetauchten und suchte Verstecke. Auch er und seine Frau Froukje versteckten Juden in ihrer eigenen Wohnung. Als sich King im Sommer 1942 der Widerstandsgruppe der Joop Westerweel beigetreten war, gehörte es zu seinen Aufgaben, Flüchtlinge über die belgische Grenze zu begleiten, von wo aus sie nach Süden reisten. Unter denen, die er begleitete, waren zwei Jungen aus Loosdrecht, die als erste die Grenze nach Spanien in Sicherheit brachten. Dieser Fluchtweg hatte sich zu einer bevorzugten Methode entwickelt, um den Nazis auszuweichen, da viele Verstecke nur kurzzeitig genutzt werden konnten oder sich als unsicher erwiesen.

Im Dezember 1943 wurden Koning und einer der Untergetauchten zu Hause festgenommen und auf die Polizeiwache in Utrecht und von dort nach Amsterdam gebracht. King wurde nach sechs Wochen freigelassen, aber die Frau, die sich versteckt hielt, wurde abgeschoben Lager Westerbork, aus dem sie entkam und zur Familie King zurückkehrte.

Am 11. März 1944 wurde Bouke zusammen mit Joop Westerweel verhaftet und nach Lager Vught übertragen, woher er Oranienburg, Dora, Ravensbrück und schließlich Peltoff[1] bis er von den Russen befreit wurde.

Am 16. Juni 1964 anerkannt Yad Vashem Bouke Koning und seine Frau Froukje Koning-Kramer (1914-1995) gelten als Gerechte unter den Völkern.

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