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Es Zentrale Informationsstelle Telekommunikationsforschung (CIOT) ist eine Regierungsorganisation innerhalb der Ministerium für Justiz und Sicherheit. Anbieter öffentlicher Telekommunikationsnetze (wie Internet- und Telefonieanbieter) sind gesetzlich verpflichtet, dem CIOT alle 24 Stunden eine aktuelle Datei zu übermitteln, die unter anderem Namens- und Adressdaten in Verbindung mit Telefonnummern, IP-Adressen enthält und E-Mail-Adressen. Das CIOT macht diese Dateien durchsuchbar für (spezielle) Ermittlungs-, Nachrichten- und Sicherheitsdienste, wie z Polizei, das FIOD, es Strafverfolgung, das AIVD und der MIVD. Die Suche erfolgt automatisch, sodass die Dienste rund um die Uhr auf die Daten zugreifen können. Es gibt kein menschliches Eingreifen des CIOT.
Laut Gesetz darf die Datenbank nur im Zusammenhang mit Ermittlungen, beispielsweise polizeilichen Ermittlungen, abgefragt werden. Dazu gehören auch Beratungsinformationen zur Notfallhilfe, zum Beispiel bei Unwohlsein Notrufnummer 112 ruft an, kann aber nicht mehr sagen wer er ist oder wo er wohnt[1]. Der Jahresbericht 2017 von CIOT zeigt, dass die Datenbank in diesem Jahr von allen Behörden zusammen mehr als 2 Millionen Mal konsultiert wurde.[2] CIOT legt in seinem Jahresbericht auch die Anzahl der Auskunftsersuchen pro Behörde und die Rechtsgrundlage für diese Auskunftsersuchen fest. Für Anbieter ist nicht klar, wie oft der eigene Kundenstamm innerhalb des CIOT-Systems abgefragt wird.[3]
Rechtliche Grundlage
Der CIOT ist Teil der Ministerium für Justiz und Sicherheit und fällt unter den Justizinformationsdienst der Generaldirektion Justiz und Strafverfolgung. Es wurde 1999 gegründet.[4]
Das Gesetz wurde im Januar 2000 als Verordnung über die Bereitstellung von Telekommunikationsdaten veröffentlicht.[5] Artikel 4 Absatz 2 spezifiziert die Daten, die in der Datenbank landen. Für das CIOT ist der Minister für Justiz und Sicherheit zuständig. Jedes Jahr erstellt der Minister einen Bericht über die Anzahl der Anfragen. Außerdem wird ein Jahresbericht über die Prüfung der ordnungsgemäßen Umsetzung des Gesetzes sowohl durch die öffentlichen Telekommunikationsnetze, die Auskunftsstelle als auch die zugänglichen Ermittlungsbehörden erstellt.
Auskunftsersuchen aus der CIOT-Datenbank erfolgen nach folgenden Rechtsgrundlagen[2]:
- TW 11.10 (Telekommunikationsgesetz)
- WvS 126ii (Strafprozessordnung)
- WvS 126n
- WvS 126na
- WvS 126u
- WvS 126ua
- WvS 126zh
- WvS 126zi
So funktioniert das System
Wie das Gesetz in Artikel 6 festlegt, muss die "Übermittlung der angeforderten Daten [anonym] erfolgen." In der Praxis wird dies dadurch umgesetzt, dass die Daten verschiedener Anbieter in unterschiedlichen, sicheren Umgebungen gespeichert werden. Wenn eine Anfrage eingeht, anonymisiert ein CIOT-Server die Anfrage und verteilt sie dann an alle Umgebungen, um zu prüfen, ob die Daten vorhanden sind. Die Antwort geht zurück an den zentralen Server, der die Anfrage verteilt hat, der sie an den Anforderer zurücksendet.[6]
Warum nicht die Klient des Antragstellers, der die Anfrage anonymisiert, aber ein Server des CIOT ist, und es ist nicht genau bekannt, welches Anonymisierungsverfahren verwendet wird. Aus technischer Sicht ist fraglich, ob es sich tatsächlich um eine Anonymisierung handelt oder ob in Wirklichkeit eine Pseudonymisierung (z.B. durch a by Hash-Funktion), da eine tatsächliche Anonymisierung eine Identifizierung der zugehörigen persönliche Daten finden.
Im Jahr 2018 stellte sich heraus, dass es 2016 mehrere Unregelmäßigkeiten im Umgang der Polizei mit dem CIOT gab. So wurde beispielsweise erst nachträglich die Berechtigung zum Zugriff auf das System an die Polizeibeamten vergeben, die es genutzt hatten. Auch in den geltenden Vorschriften gab es verschiedene Unklarheiten, unter anderem darüber, wie lange die Daten aufbewahrt werden dürfen.[7]
Zur Verfügung gestellte Daten
Welche Daten in der bereitgestellten Datei (an das CIOT) enthalten sein müssen, hängt von der Art der Organisation ab. Ab September 2004 ist Folgendes vorgesehen:[8]
Von Telekommunikationsanbietern
- Name, Adresse, Postleitzahl, Ort
- Der vom Benutzer erworbene Telekommunikationsdienst (Festnetz, Mobilfunk, Abonnement, Prepaid usw.)
- Telefonnummer(n) des Benutzers
- Name des Telekommunikationsanbieters
Von ISPs
- Name, Adresse, Postleitzahl, Ort
- Der vom Benutzer erworbene Internetdienst (DFÜ, Kabel, ADSL, E-Mail, Konto usw.)
- Identifikationsnummern der Peripheriegeräte des Benutzers, IP-Nummern, E-Mail-Adresse(n), Benutzername oder Anmeldename
- Name des ISP
Externer Link
Quellen, Anmerkungen und/oder Verweise
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