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Capitularia

Kapitularien (Singular capitulare, ein Bündel von capitula: Kapitel) waren die schriftlichen königlichen Dekrete, durch die Karl der Große und seine Nachfolger verkündeten die Gesetzgebung. Dieser wurde von der Mitte des 8. Jahrhunderts bis zum Ende des 9. Jahrhunderts verwendet.

Die Kapitularien können allgemein, aber auch spezifisch für eine Region sein. Sie wurden bei Gericht von Geistlichen der Hofkapelle. Um die Umsetzung der Verordnungen zu überwachen, missi dominicia abgeschickt.

Unterteilung

capitula legibus addenda

Diese Kapitula ergänzten bereits bestehende Gesetze der eroberten Völker, wie z Capitulare Saxonum, Capitular legi Ribuariae additum und Capitulare Langobardorum.

capitula ecclesiastica

Dazu gehörten auch kirchliche Gesetze, wie z Epistola de Litteris Colendis zur Bildungsreform.

Capitula per se scribenda

Diese Gesetzgebung galt für das gesamte Reich, wie z Kapitular von Heristal.

capitula missorum

Konkrete Empfehlungen an die missi dominicia, die fürstlichen Missionare/Gesandten.

Eingesetzte Kapitälchen

Bestimmte Kapitularien wurden im Laufe der Jahre aus Verordnungen errichtet, die anderen Kapitularen beigefügt waren. So ist es Capitulare de villis vel curtis imperii entstanden, in dem das Management der großen Domänen wurde arrangiert.