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Cognossement
Ein französischer Frachtbrief.

EIN Frachtbrief (oder Rechnung, abgekürzt B/L, im Englischen, aber auch ein gebräuchlicher Begriff in Flandern und den Niederlanden) ist ein Dokument, das für die Beförderung von Gütern auf dem Seeweg verwendet wird. Dieses Dokument wird ursprünglich erstellt und bereitgestellt von a Kapitän, später a Versandunternehmen und ist eine Erklärung, dass die im Frachtbrief beschriebene Ware verladen wurde, sie ist ein Nachweis des Beförderungsvertrages und eine Sicherheit. Der Konnossement berechtigt bei der Ankunft zur Reklamation der Ware, dadurch erlangt er die Funktion als Sicherheit. Die Ware kann dann nach Vorlage und erst nach Vorlage des Konnossements in Empfang genommen werden. Die Beförderung von Gütern auf dem Seeweg unter einem Konnossement bedeutet, dass die Regeln von Den Haag und Visby darauf anwenden.

Ein weit verbreiteter Irrtum ist, dass der Konnossement als Eigentumstitel gilt, aber das ist grundsätzlich falsch. Die Eigentumsübertragung und der Eigentumsnachweis an der Ware sind im Kaufvertrag zwischen Käufer und Verkäufer enthalten. Es ist besser, einen Frachtbrief als „Schlüssel zum schwimmenden Lager“ zu bezeichnen. Reklamiert man die Ware mit einem unrechtmäßig erlangten Frachtbrief, so ist die Ware grundsätzlich gestohlen. In der Praxis ist es auch üblich, dass der Inhaber des Konnossements z.B. per a Billigung, ist nicht Eigentümer des transportierten Gutes, da beispielsweise ein (Straßen-)Spediteur beauftragt werden kann, die Güter im Hafen abzuholen, dieser Spediteur ist natürlich nicht „Eigentümer“ dieser Güter.

Ein Konnossement ist nicht mit einem Konnossement zu verwechseln, dieses Dokument existiert auch und unterscheidet sich von einem Konnossement dadurch, dass es nicht übertragbar ist und somit kein Wertpapier ist. Ein Seefrachtbrief hat zwar die ersten beiden Funktionen des Konnossements, nämlich als Quittung für die Ware und als Nachweis des Beförderungsvertrages. Da der Seefrachtbrief nicht übertragbar ist, muss das Dokument für die Warenannahme nicht unbedingt vorgelegt werden, es muss nicht ursprünglich auf Papier erstellt oder vom Kapitän persönlich unterschrieben werden.

Funktionen

Ein Frachtbrief hat drei wichtige Funktionen:

  1. Warenannahme: Ab dem Zeitpunkt der Warenannahme an Bord unterschreibt der Kapitän oder Schiffsagent den Konnossement.
  2. Nachweis der Beförderungsvertragsbedingungen: Die detaillierten Vertragsbedingungen finden Sie auf der Rückseite des Frachtbriefes.
  3. Ausstellungsberechtigter Titel: Um die gelieferte Ware im Bestimmungshafen reklamieren zu können, muss ein Original-Konnossement vorgelegt werden. Auch bei einem Namensfrachtbrief.

Anzahl der Kopien

Von jedem Frachtbrief werden 4 Kopien erstellt. Ein Exemplar wird zur Verfügung gestellt von der Charterer signiert und ist für die Kapitän. Die anderen 3 Exemplare werden vom Kapitän unterschrieben und sind für den Charterer, den Empfänger und die Versandunternehmen.Die Kopie für den Empfänger ist ORIGINAL und dies ist die einzige handelbare Kopie. Nach der Unterzeichnung übergibt der Kapitän dem Charterer das ORIGINAL und sendet es an den Empfänger. Ist die Ware angekommen, wendet sich der Empfänger mit dem Konnossement an den Spediteur, dort Rezeption der durch den Umtausch abgeschlossenen Ware im sogenannten 'Late Tracking'. Mit dieser späten Nachverfolgung kann der Empfänger zum Kai gehen, um die Ware mitzunehmen, die sogenannte „Entnahme“ der Ware.

Typen

Nach Portabilität:

  • Konnossement mit Namen: Nur die benannte Person kann die Ware entgegennehmen.
  • Inhaberkonnossement: Jeder mit dem Konnossement kann die Ware entgegennehmen.
  • Konnossement auf Bestellung: Das Konnossement kann über eine einfache Billigung.

gemäß Garantien

  • Sauberer Frachtbrief: Der Frachtbrief enthält keine Vermerke, die auf Schäden an der Ware hinweisen.
  • Schmutziger Frachtbrief: Der Frachtbrief enthält Hinweise, die die Beschädigung der Ware veranschaulichen. Kommerziell ist dieser Frachtbrief für den Handel mit Dritten als Sicherheit wertlos.
  • Garantieerklärung: Der Charterer erstellt eine Garantieerklärung, damit nicht alle Klauseln auf dem Konnossement aufgeführt werden müssen. Diese Garantieerklärung stellt sicher, dass der Kapitän und der Charterer keine Verantwortung mehr haben.
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