WikiDer > Befürwortung
EIN Billigung (Rückenzeichnung) ist eine Erklärung auf der Rückseite ('en dos') einer Eigentumsurkunde, in der der Übertragende (normalerweise: Verkäufer) das Eigentum an einen benannten Erwerber (normalerweise: Käufer) überträgt.
In Artikel 3:93 des Niederländisches Bürgerliches Gesetzbuch ist das Vorhandensein eines Vermerks eine der Bedingungen für die Gültigkeit der Lieferanten von a Recht auf Bestellung. Derjenige, der befürwortet, der Billigung, muss erklären, dass der Erwerber einen Anspruch gegen den Schuldner, je nachdem, was fällig ist.