WikiDer > Commisum Nobis

Commisum Nobis
Kardinal Rampolla, zuletzt Opfer von dem Ius exclusivae

Commisum Nobis ist der Titel von a apostolische Konstitution Das Papst Pius X, wenige Monate nach seiner Wahl zum Papst, ausgestellt 20. Januar1904 in Bezug auf die Ius exclusivae, das übliche Recht einiger weltlicher Monarchen, ein Veto gegen die Wahl eines neuen Papstes einzulegen.

Dieses Recht wurde während der Konklave von 1903 zuletzt verwendet von der PolierenKardinalJan Puzyna de Kosielsko, handelnd im Namen der österreichischKaiserFrans Joseph I, Veto eingelegt Mariano Rampolla del Tindaro, die hätte gewählt werden können, wenn dieses Recht nicht ausgeübt worden wäre. An seiner Stelle wurde Giuseppe Sarto zum Papst Pius X. gewählt. Während des Konklaves von 1903 war die Bestürzung über Puzynas Aktion so groß, dass der neue Papst - der gewissermaßen seine Wahl zu diesem ius - fühlte sich berufen, diesem Veto ein für alle Mal ein Ende zu setzen.

Die apostolische Verfassung sah vor, dass weltliche Führer fortan - bei Androhung Exkommunikation – war es verboten, sich in die Wahl eines neuen Papstes einzumischen. Von diesem Recht wurde seitdem kein Gebrauch gemacht.

Externer Link