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Compenserende rechten

Ausgleichsrechte sind Zölle auf die Einfuhr von Waren, die erhoben werden, weil der Hersteller der Waren aus einem anderen Land (anderem Land) stammt. Zollunion) kann eine Ausfuhrsubvention in Anspruch nehmen. Diese Exportsubvention sorgt dafür, dass die importierten Waren in den USA zu deutlich günstigeren Preisen verkauft werden können Europäische Union als wenn sie lokal produziert würden.

Solche Zuschüsse können einem ausländischen Hersteller für die Herstellung, Produktion, Ausfuhr oder den Transport eines Produkts direkt oder indirekt von den lokalen Gebietskörperschaften gewährt werden.

Wenn sie der Meinung sind, dass ihre Unternehmen (möglicherweise) durch Subventionspraktiken geschädigt werden könnten, können europäische Hersteller die Europäische Union um Maßnahmen bitten. Das Europäische Kommission kann nach eingehender Untersuchung Ausgleichszölle auferlegen, um diesen Praktiken entgegenzuwirken.

Der Zweck dieser Ausgleichszölle besteht darin, diese Exportsubventionen zu neutralisieren. Beispiele für Waren, für die Ausgleichszölle gelten; Elektrofahrräder aus China, Biodiesel aus Argentinien und bestimmte Stahlprodukte aus China.[1]