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Complementaire filiatie

Ergänzende Mitgliedschaft (komplementäre Abstammung) betrifft die Beziehung Biene unilinearer Abstieg mit Verwandtschaft die nicht zu ihrer eigenen Verwandtschaftsgruppe gehören. Biene patrilineare Abstammung betrifft dies die Angehörigen mütterlicherseits, bei matrilineare Abstammung die Verwandten väterlicherseits. Obwohl mit dieser Seite keine formellen Rechte und Pflichten verbunden sind, wird anerkannt, dass man ein Kind dieses Elternteils ist, man ist verbunden. Auf diese Weise werden Rechte und Pflichten auch formlos übertragen. Der Begriff kommt von Meyer Fortes.

Literatur

  • Kloos, P. (2002): Kulturanthropologie. Eine Einleitung, VanGorcum.