WikiDer > Beschlagnahme
Beschlagnahme ist ein allgemeiner Begriff für eine gerichtliche Beschlagnahme.[1] Im niederländischen und belgischen Strafrecht kann sich dies auf verschiedene Rechtsbegriffe beziehen, beispielsweise „Einziehung“, „Entziehung aus dem Verkehr“ und „Einziehung eines unrechtmäßig erlangten Vorteils“. Der gemeinsame Nenner dieser Rechtsfiguren ist, dass der Geschädigte infolge einer gerichtlichen Entscheidung Eigentum über bestimmte Waren oder Teile davon an den Staat. Enteignung wird in der Regel nicht als Beschlagnahme angesehen. Eine ähnliche Zahl wie die Beschlagnahme ist die Krampfanfall. Sie unterscheidet sich jedoch von der Beschlagnahme dadurch, dass die Zuständigkeit nicht (ausschließlich) bei den Justizbehörden liegt und das Eigentum nicht zwangsläufig auf den Staat übergeht.
Belgien
Im belgischen Strafrecht kennt man die Figur des Sonderverfall (Französisch: la konfiszierung spezial). Dabei wird unterschieden zwischen „ordentlicher Einziehung“, „(erweiterter) Vermögensverfall“, „Sicherheitsbeschlagnahme“ und „Auslandeinziehung“.[2] Das Gesetz selbst wird in Belgien als . bezeichnet beschlagnahmen.
Die Niederlande
Im niederländischen Strafrecht gibt es drei Rechtskennzeichen, die der Beschlagnahme ähnlich sind, nämlich:Beschlagnahme“, die „Entziehung aus dem Verkehr“ und die „Entziehung eines unrechtmäßig erlangten Vorteils“. Die Beschlagnahme und die Rücknahme aus dem Verkehr sind nur für Waren möglich, die im Zusammenhang mit der von der verurteilten Person begangenen Straftat stehen. Darüber hinaus müssen die Waren bei der Aussonderung der Ware so beschaffen sein, dass ihr unkontrollierter Besitz gegen das Gesetz oder das öffentliche Interesse verstößt. Die Einziehungsentscheidung kann nur über Sachen ausgesprochen werden, für die hinreichende Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie durch oder aus den Vorteilen der vom Verurteilten begangenen Straftat erlangt wurden. Die Einziehung und die Einziehungsentscheidung können nur im Falle einer Verurteilung ausgesprochen werden; der Rückzug aus dem Verkehr auch bei Entlassung aus allen Verfahren und in einigen Fällen bei Freispruch.
Eine spezifische Verwendung des Begriffs Einziehung ist in der Gesetz über die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung von Geldstrafen und Einziehungsanordnungen, die nach europäischen Vorschriften erstellt wurde. Die Verordnungen zielen darauf ab, Einziehungsentscheidungen in anderen Mitgliedstaaten der Europäische Union durch gemeinsame Regulierung erleichtert. Der Begriff der Einziehung wird in diesem Gesetz gemäß dem Rahmenbeschluss 2005/212/JI als „von einem Richter im Anschluss an ein Verfahren im Zusammenhang mit einer oder mehreren Straftaten verhängte Strafe oder Maßnahme, die zur dauerhaften Entziehung der Verfügungsgewalt über Gegenstände“.
Verweise
- ↑Van Dale Wörterbuch der niederländischen Sprache, kostenpflichtige Online-Ausgabe, Einreisebeschlagnahme.
- ↑Beschlagnahme elfri.be