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Cursus honorum
Das Curriculum honorum des Equus Lucius Dudistius Novanus, der Prokurator des Cottische Alpen früher gewesen.

Das Kursgebühr (Beamtenlaufbahn) war der vorgeschriebene Berufsweg für römische Bürger, die eine politische Laufbahn anstrebten. EIN Magistrat war für einen Bürger a Ehreein nicht vergütetes Ehrenamt. Das der Patrizier unterschied sich geringfügig von dem der Aktien (Fahrerposition). Es ist dank der Tribüne plebisLucius Villius sein Lex Villia Annalis und (180 v. Chr.) und die lex Cornelia de magistratibus (81 v. Chr.) der DiktatorLucius Cornelius Sulla Felix dass die Kursgebühr wurde aufgenommen.

AktienPatrizier
Tribune Militum
Quästor
(proquaestor)
Prätor
(Propraetor)
Konsul
(Prokonsul)

Das Ädilen und die Volkstribunen gehörten nicht zum thecursus honorum. Sicherlich könnte jemand dadurch die Stimme des Volkes bekommen; die Ädilen veranstalteten die Spiele und die Volkstribunen traten für das Volk ein. Auch der zensieren gehörte nicht dazu. Für ehemalige Konsuln war dies eine Art Ehrenamt.

Unter dem Schulleiter neue Büros wurden eingeführt und man konnte Kursgebühr streben danach, dem zu dienen Princeps. Die Jobs in Klammern konnte man nicht sein; jemand hat sie gerade bekommen, nachdem er sein Büro richtig geschlossen hat.

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