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Daglicht
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Sonnenlicht scheint durch die Wolken

Tageslicht besteht sowohl aus der direkten Licht von der Sonne, wenn die indirekte Licht die diffus über die Atmosphäre und Wolken auf die Erde gelangt. Das Dauer des Tageslichts an einem Tag hängt von der Breite des Ortes auf der Erde und der Jahreszeit innerhalb der Jahreszeiten. Tageslicht ist wichtig für einen großen Teil des Lebens auf der Erde, das menschliche Funktionieren und die Gesundheit der Menschen im Allgemeinen.

Vergleich mit Kunstlicht

In Abwesenheit von Tageslicht, künstliches Licht eine Alternative. Diese entsteht durch die Umwandlung von (elektrischer) Energie in sichtbares Licht (z.B. die Glühbirne, LeuchtstofflampeLED usw). Das CIE-Standard, der das gesamte Tageslichtspektrum nachahmt, heißt Lichtquelle D65.

Unterschiede

Die wesentlichen Unterschiede in der Nutzung und Anwendung zwischen Tageslicht und Kunstlicht sind folgende:

Tageslicht
  • ist durch die Atmosphäre dynamisch bezüglich Farbe und Intensität;
  • hat aufgrund des kontinuierlichen Spektrums eine sehr gute Farbqualität;
  • betritt normalerweise einen Raum durch die Fenster in den Wänden;
  • in einem raum hängt die menge und art des lichts von der orientierung, position und größe der fenster ab.
Kunstlicht hingegen
  • hat bei älteren Techniken meist einen statischen Charakter hinsichtlich der Lichtmenge und der Farbe;
  • hat bei den meisten Konsumgütern kein volles Spektrum, so dass nicht alle Farben gleich gut dargestellt werden (siehe Farbwiedergabeindex);
  • wird oft in oder an der Decke platziert;
  • hat im Vergleich zu Fenstern normalerweise eine kleine helle Oberfläche und erfordert mehrere Lampen oder Lampen mit hoher Leistung (und daher hohem Stromverbrauch).

Simulation

Tageslichtsimulation wird in der Viehzucht, Gartenbau und in Altenheime.[1]

Die Architektur

Um einen Raum im Haus oder Büro in den Niederlanden gemäß den Bauerlass Um einen bewohnbaren Raum zu schaffen, muss ausreichend Tageslicht vorhanden sein. Der Standard hierfür ist in der Bauverordnung (NEN 2057) festgelegt. Der Baubeschluss hat Faustregel dass die Glasfläche mindestens 10 % der begehbaren Bodenfläche (2,6 m Höhe) bedecken muss.

Externer Link

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