WikiDer > De jure
De jure, im klassischen Latein Dinkel die iure, ist ein Ausdruck, der "gemäß dem Gesetz" bedeutet. Der Ausdruck steht im Gegensatz zu de facto, was "tatsächlich" bedeutet.
De jure und de facto werden bei der Beschreibung politischer oder rechtlicher Situationen in der Bedeutung „formell“ bzw. „in der Praxis“ verwendet.
Beispiele
- Die Republik Somaliland ist de facto ein unabhängiger Staat, de jure sie wird nicht erkannt.
- Es Urteil Salduzuz war wie alle Urteile bis zum 1. Januar 2012 ein de-juror-Urteil, wurde aber in Belgien de facto nicht angewandt. Seit dem 1. Januar 2012 ist es Belgisches Strafprozessrecht angepasst und in Übereinstimmung mit dem Urteil Salduz.