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EIN Schuldner, legal Schuldner, ist eine Person, die einem anderen gegenüber verpflichtet ist. Nach Abschluss einer zweiseitigen Zustimmung, aber bevor die Leistung erbracht wird, sind beide Parteien in der Regel beide Gläubiger als Schuldner. Nachdem eine Partei ihre Leistung erbracht hat und die andere noch nicht, ist die erstere nur Gläubiger und die andere nur Schuldner.
Ein Schuldner ist beispielsweise ein Kunde wer muss noch zahlen. In dem Buchhaltung ist ein Schuldner a Person oder ein Unternehmen die für gelieferte Waren oder Dienstleistungen bezahlen muss.
In einem großen Unternehmen sind Schuldner auf einem besonderen Teil der Finanzverwaltung behandelt, die sogenannte Debitorenverwaltung, die in der Regel der Kundenverwaltung entspricht. Ein Schuldner steht links von a Balance, das Soll; der Buchhalter geht davon aus, dass der Kunde auch zahlt (und das Unternehmen daher zusätzlich besitzt (Vermögenswerte) bekommt).
Ein Schuldner wird zweifelhaft, wenn der Verdacht besteht, dass der Schuldner seine Schuld nicht oder nur teilweise begleichen kann oder will. In diesem Fall wird es auf das Forderungskonto umgebucht und ein Forderungsausfall geschätzt. Nach allfälliger (Teil-)Zahlung des Schuldners werden diese Konten dann bereinigt.
Unternehmer haben mehrere Möglichkeiten, das Risiko, dass sie nicht bezahlt werden, zu reduzieren. Diese Möglichkeiten lassen sich grob in drei Situationen einteilen.
- Situation 1
Ein neuer Kunde meldet sich an. Je nach Umfang des Auftrages oder der zu erbringenden Leistung hat ein Unternehmer nicht nur die Möglichkeit, sich bei der Handelskammer (sofern es sich um ein Unternehmen handelt), sondern auch bei Unternehmen, die umfangreiche Auskünfte über andere Unternehmen geben können, u.a finanzielle Details. Handelt es sich bei dem Kunden um eine Privatperson, gibt es auch Möglichkeiten, sich Sicherheiten zu verschaffen, beispielsweise durch Abmahnlisten von Inkassobüros.
- Situation 2
Der Neukunde hat einen Auftrag für Lieferungen oder Leistungen erteilt. Aufnahmevereinbarungen schaffen Klarheit. Dies betrifft nicht nur die Unterschrift unter der Auftragsbestätigung, sondern auch Telefongespräche, E-Mails, Faxe etc. Buchhaltungssoftware und Bestellsoftware sind oft mit Notizfeldern ausgestattet, in denen solche Daten erfasst werden können.
- Situation 3
Die Leistungen wurden erbracht oder die Ware geliefert. Über Rechnungsstellung und Zahlung wurden im Voraus Vereinbarungen getroffen, in der Regel gilt eine Zahlungsfrist von 30 Tagen. In dem Moment, in dem die Zahlung nicht fristgerecht erfolgt, beginnt der Anruf- und Schreibprozess: zunächst ein Telefonat, in dem das Datum sowie etwaige Zahlungsvereinbarungen notiert werden. Ist nach einer bestimmten Zeit keine Zahlung eingegangen, folgt der erste Buchstabe, der auf die getroffenen Vereinbarungen verweist und in dem eine Frist gesetzt wird. Erfolgt nach Ablauf der angegebenen Frist keine Zahlung, kann der zweite Brief verschickt werden, der weniger freundlich ist und deutlich macht, dass es bei Nichtzahlung Konsequenzen geben wird. Nach Ablauf der im zweiten Brief gesetzten Frist kann Brief 3 per Einschreiben versandt werden. In diesem wird der Kunde in Verzug gesetzt, und es wird erklärt, dass Dritte mit der Einziehung der Forderung beauftragt werden. „Dritte“ bezeichnet einen Gerichtsvollzieher oder ein Inkassobüro. Auf den Anspruch des Kunden können die Kosten Dritter sowie die gesetzlichen Zinsen hinzugerechnet werden.
Führt die Einschaltung Dritter nicht zur Befriedigung des Anspruchs, besteht dennoch die Möglichkeit, den Kunden vor einem Amtsgericht zu laden. Dies ist oft nicht mehr notwendig.
Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass Unternehmer durch ein durchgängig gut strukturiertes Debitorenmanagement und eine sorgfältig geführte Kundenakte Verluste durch nicht zahlende Kunden begrenzen können.
Den Schuldnern gegenüber stehen die Gläubiger
Siehe auch
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