WikiDer > Teilnahme (Unternehmen)

Deelneming (onderneming)

EIN Beteiligung ist im Allgemeinen ein Interesse eines Lieferwagens Person in einem Unternehmen von einer anderen Person gefahren. Der Begriff hat spezifische Bedeutungen für verschiedene Zwecke.

Gesellschaftsrecht oder Recht der juristischen Person

Die Niederlande

In den Niederlanden gemäß Artikel 2:24c Bürgerliches Gesetzbuch ein juristische Person oder ein Nicht-Unternehmen (zum Beispiel a Partnerschaft) eine Beteiligung an einer juristischen Person, wenn die erstere oder eine oder mehrere ihrer Tochtergesellschaften allein oder gemeinsam auf eigene Rechnung gegenüber dieser juristischen Person Hauptstadt zur Verfügung zu stellen oder zu veranlassen, um mit dieser juristischen Person dauerhaft verbunden zu sein und zum Nutzen ihrer eigenen Tätigkeit. Wenn die ehemaligen 20% oder mehr der platzierten Hauptstadt bei der juristischen Person wird das Bestehen einer Beteiligung vermutet.

Betriebswirtschaftslehre

Teilnahme bedeutet am Betriebswirtschaftslehre das a Unternehmen ein bestimmter Teil der Anteile im Besitz eines anderen Unternehmens. Eine Teilnahme muss am Balance im Rahmen des gebucht werden Anlagevermögen.

Ein Unternehmen kann sich aus mehreren Gründen an einem anderen Unternehmen beteiligen:

  • Beteiligen Sie sich, um die eigene Position zu stärken, um das Unternehmen langfristig vollständig zu übernehmen.
  • Beteiligen Sie sich, um das Unternehmen mit einer Kapitalinvestition zu unterstützen (so unterstützt Microsoft ihr Konkurrent Apfel mit einer Investition, um den Vorwürfen der vollständigen Monopolisierung entgegenzuwirken).
  • Die Teilnahme als reine Investition ist hauptsächlich Banken und Versicherungsgesellschaften um zusätzliche Ressourcen gewinnbringend zu veräußern.

MwSt

Die Niederlande

In dem Niederländische Körperschaftsteuer der Begriff Beteiligung wird für ein Interesse verwendet, an dem die sog Teilnahmebefreiung gelten kann. Eine Beteiligung in diesem Sinne liegt unter anderem vor, wenn ein Körperschaftsteuerpflichtiger an einer anderen Gesellschaft, deren Kapital ganz oder teilweise in Aktien zerlegt ist, beteiligt ist und diese Beteiligung mindestens 5 % der das eingezahlte Grundkapital dieser anderen Gesellschaft beträgt.