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Das domproosteng war ein Gericht in der Stadtfreiheit von Utrecht.
Wie der Name schon sagt, war dieses Gericht im Besitz der Rothaarige. Es bestand aus zwei Teilen, getrennt durch die laurelrecht. Es war ein sehr alter Besitz der Domroosdij, der als Grundlage für die Rekultivierung der späteren . diente Maartensdijk. Der Hof Maartensdijk war daher auch Eigentum der Domproosdij.
Als am 1. Januar 1818 die Gemeinde Lauweret gebildet wurde, wurde die Domprooieteng dieser Gemeinde hinzugefügt. Am 1. August 1823 kam Utrecht die Gemeinde Lauweret und damit auch die Domprooisteng hinzu.