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Doodschuld

Das Todesschuld, manchmal auch ante obituum erwähnt ist ein Betrag, den die Haus des Todes zahlt an eine Körperschaft, deren Mitglied der Verstorbene war. Todesschuld war ziemlich verbreitet unter mittelalterlich Konzerne wie Gilden, Bruderschaften, Bogenschützengilden aber auch Bürgerwehren, Kammern der Rhetorik und Nachbarschaften kannte die Todesstrafe. Es war eine Schuld, die jedes neue Mitglied auf sich nahm, die aber normalerweise bis zum Tod aufgeschoben werden konnte. Dies führte manchmal zu Gerichtsverfahren mit den Erben.[1]

Die Höhe der Todesfallschuld war natürlich abhängig von der jeweiligen Körperschaft und wurde oft in den Statuten festgelegt. Oft wurde nur ein Mindestbetrag zugesagt und mehr Beiträge von wohlhabenden Mitgliedern geleistet. In einigen Gesetzen wurde ein Mindestbetrag für die „Reichen“ festgelegt und die „Armen“ von der Todesschuld befreit.[2] Manchmal konnte die Todesschuld in Form einer Mahlzeit oder eines Getränks beglichen werden. Dies war bei Bogenschützengilden recht häufig der Fall.

In einem Unternehmen, in dem Todesschulden bezahlt werden mussten, behielten die Leute normalerweise einen Todesschuldenbuch ein Register, in das die zu empfangenden Sterbeschulden eingetragen und die Sterbefälle durch Ankreuzen des Namens des verstorbenen Mitglieds eingetragen wurden. Mitglieder, die im Voraus bezahlt hatten, schrieben dann „solvit“.[3]

Als Gegenleistung für die Todesschuld wurde die Beerdigung des verstorbenen Zunftbruders von der Zunft beehrt und Seelenmessen für den verstorbenen Bruder gelesen. Oft wurde von der Gesellschaft ein Leichentuch für die Zeremonie bereitgestellt und Kerzen wurden bereitgestellt. Manchmal wurden Almosen oder Brot an das Sterbehaus verteilt.[4] Neben den individuellen Seelenmessen wurden in der Regel jedes Jahr kollektive Seelenmessen gefeiert.