WikiDer > Dreiklassenwahlrecht
Es Drei-Klassen-Wahlrecht (Deutsche: Dreilassenwahlrecht) war ein vom König geschaffenes Wahlsystem Friedrich Wilhelm IV. von Preußen wurde 1849 gegründet, um die zweite Kammer der Preußischer Landtag wählen. Es dauerte bis zur Abschaffung der Preußisch Monarchie 1918. Außerhalb Preußens war das System auch in also Braunschweig, Waldeck-Pyrmont und bis 1909 in Sachsen.
Das Dreiklassenwahlrecht war eine Sonderform des Volkszählungswahlrecht, wo die Wähler, alle Männer über 24, in drei sogenannte Klassen eingeteilt wurden, die jeweils für ein Drittel der Steuereinnahmen verantwortlich sind. Die erste Klasse war für diejenigen, die die meisten Steuern zahlten, die zweite für diejenigen, die etwas weniger zahlten, und die dritte war für diejenigen, die wenig oder keine Steuern zahlten. Je nach Klasse hatte eine Stimme mehr oder weniger Wert. Jede Klasse wählte ein Drittel der Wählerstimmen (Wahlmann), aber beispielsweise im Jahr 1849 machte die erste Klasse 4,7 Prozent der Wähler aus, die zweite 12,7 Prozent und die dritte 82,6. Konkret bedeutete dies, dass eine Stimme erster Klasse das 17,5-fache des Wertes einer Stimme dritter Klasse war. Neben dieser Ungleichheit unter den Wählern waren auch die abgegebenen Stimmen nicht geheim.
Das Drei-Klassen-Wahlrecht wurde aus dem Wahlsystem abgeleitet, das seit 1845 bei Kommunalwahlen in den Vereinigten Staaten verwendet wurde Rheinprovinz. Bei den Kommunalwahlen von Essen Dieses System führte zu Alfred Krupp ein Drittel des Rates gewählt.