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Bezüge sind Belohnungen in den Niederlanden für Arbeit, die Draußen das normale Gehalt. Die Bezüge können sowohl zu einer offiziellen Position als auch zu einem anderen Arbeitsumfeld gehören. Sie können regelmäßig, aber auch beiläufig erfolgen. Zu den Bezügen gehören nicht nur Sonderzahlungen; sie können auch in Form von Sachleistungen erfolgen.
Die Bezüge kommen aus dem Latein: Bezüge "Nutzen, Gewinn". In Belgien spricht man von Nebenleistungen.
In den Niederlanden werden Bezüge allgemein als Gehalt vorgesehen. Ob in bar oder in Form von Sachleistungen, sie helfen bei der Prämienbestimmung Sozialversicherung und für die Lohnsteuer. Das Sozialversicherungs-Koordinierungsgesetz (CSV) vom 24. Dezember 1953 (in Kraft getreten am 1. Januar 1954) und seine Durchführungsverordnungen regelten bis zum 31. Dezember 2005 detaillierte Regelungen. Dieses Gesetz ist am 1. Januar 2006 ausgelaufen; Seitdem ist das Sozialversicherungsförderungsgesetz in Kraft.
Beispiele
- Offizieller Wohnsitz
- Kostenlose oder sehr günstige Mahlzeiten
- Kostenlose oder günstigere Reisen (z. B. NS-Mitarbeiter)
- Mobiltelefon mit denen auch privat telefoniert werden kann
- Gelegentliche Überstunden (über Vertragsstunden)
- Mitarbeiterrabatt für Einkäufe innerhalb des Unternehmens, in dem Sie arbeiten
- Laptop
- Tankkarte (in den Niederlanden), Tankkarte (in Flandern)
- Firmenwagen
- Versicherungen wie Gruppenversicherung, Spitalversicherung, ambulante Versicherung, Vollkasko oder Lebensversicherung
- Schecks wie Essensgutscheine, Öko-Gutscheine oder Servicegutscheine
- Weitere Einrichtungen zum Wohle des Arbeitnehmers