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Erga omnes

Erga omnes ist ein LateinAusdruck was wörtlich "für alle" bedeutet. Im legal Begrifflichkeiten sind erga omnes Rechte und Pflichten Rechte und Pflichten, die für alle gelten. Handelt es sich bei einem Eigentum beispielsweise um ein erga omnes-Recht, ist es gegen jeden durchsetzbar, der dieses Recht verletzt. Das Erga-Omnes-Recht (ein Rechtsanspruch) kann hier von dem Recht unterschieden werden, das auf Vertrag, die nur dem Vertragspartner widersprochen werden kann.

In dem internationales Recht es wird als Rechtsbegriff für Verpflichtungen von Staaten gegenüber der Staatengemeinschaft verwendet. Die Verpflichtungen von Erga omnes bestehen aus dem universellen und unbestreitbaren Interesse an der Aufrechterhaltung kritischer Rechte (und der Verhinderung ihres Bruchs). Folglich hat jeder Staat das Recht, sich über einen Verstoß zu beschweren. Beispiele für Erga-Omnes-Normen sind Piraterie, Völkermord, Sklaverei, Folter, und Rassendiskriminierung. Das Konzept wurde von der Internationaler Gerichtshof mit der Entscheidung der Justiz im Fall Barcelona Traction (Belgien gegen Spanien, Zweite Phase, IGH Rep 1970 3 in Rdnr. 33).