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Es Verwertungsplan ist ein Plan, mit dem Gemeinden Bauinitiativen im Griff behalten können, wenn die Gemeinde das Grundstück nicht selbst besitzt.
Allgemeines
Die Durchführung des Verwertungsplans ist in der Landentwicklungsrecht, Teil von dem Raumordnungsgesetz. Eines der Hauptziele des Nutzungsplans ist die Deckung der Kosten, die der Gemeinde zur Ermöglichung einer Bauinitiative entstanden sind. Denken Sie beispielsweise an die Kosten für den Bau eines neuen Straßenabschnitts. Eine Gemeinde passt sich an Landentwicklungsrecht verpflichtet, seine Kosten vom Grundeigentümer zu erstatten, wenn dieser Grundeigentümer eine sogenannte Bauplan (Art. 6.2.1 Bro) und wenn zur Genehmigung dieses Bebauungsplans eine Änderung eines Raumbeschlusses (zB ein neuer Bebauungsplan) erforderlich ist.
Der Verwertungsplan ist als Stock hinter der Tür gedacht. In der Regel ist es sowohl für den Grundeigentümer / Initiator als auch für die Gemeinde klüger, vorab eine Vereinbarung zu schließen, in der sie sich über die Gemeindekosten einigen (sog vorherige Vereinbarung). Wenn die Gemeinde jedoch nicht mit allen Grundeigentümern in der Umgebung einen früheren Vertrag abgeschlossen hat, dann Muss die Gemeinde einen Betriebsplan zu erstellen. Und dies muss zeitgleich mit der Änderung des Raumbeschlusses (Art. 6.12 Wro) festgestellt werden, in der Regel die Zielplan.
Kostengeschichte
Kernstück des Betriebsplans ist die Betriebsstruktur. Dieser berechnet, wie viel Kosten erstattet werden können. Die Gesamtkosten werden auf alle Eigentümer im Plangebiet aufgeteilt, die einen Bebauungsplan erstellen wollen. Die Kosten werden proportional zum Einkommen pro Eigentümer aufgeteilt. Die Kosten sind jedoch nur insoweit erstattungsfähig, als im Gegenzug auch Einnahmen anfallen. Entstehen der Gemeinde mehr Kosten, als die Eigentümer im Gebiet mit Baumaßnahmen verdienen, verbleiben die Mehrkosten zu Lasten der Gemeinde. Die erstattungsfähigen Kosten sind in Artikel 6.2.3 bis Artikel 6.2.6 der Raumordnungsverordnung (Bro), der Kostenliste, aufgeführt. Ist die Gemeinde selbst Eigentümerin aller Grundstücke im Plangebiet, so ist kein Betrieb geplant werden.
Andere Aspekte
Neben der Kostendeckung regelt der Verwertungsplan auch andere Aspekte der Bauinitiative. Der Nutzungsplan enthält mindestens eine Karte des Plangebiets, eine Beschreibung der durchzuführenden Arbeiten und einen Nutzungsplan (Art. 6.13 Wro). Darüber hinaus können auch ein Zuteilungsplan, bestimmte Wohnungskategorien, Anforderungen an die durchzuführenden Arbeiten, Regeln für die Durchführung und Regeln für die Phaseneinteilung enthalten sein. Bauherren müssen diese Regeln und Anforderungen einhalten. Auch die Plankarte, die Wohnkategorien und die Staffelung im Nutzungsplan sind verpflichtend.