WikiDer > Landentwicklungsgesetz
Das Landentwicklungsgesetz, oft abgekürzt als Grex-Gesetz, ist ein Teil der Holländer Raumordnungsgesetz (Wro) das an 1. Juli2008 ist in Kraft getreten.
Allgemeines
Das Landentwicklungsgesetz ist Abschnitt 6.4 des falsch. Dieser Teil der Wro besteht aus Artikel 6.12 bis Artikel 6.25. Das regelt das Gemeinden die Möglichkeit erhalten, die Kosten der Planentwicklung um sich von Grundbesitzern zu erholen, meistens Projektentwickler. Darüber hinaus wurden Angelegenheiten geregelt bezüglich Schaden planen. In der beiliegenden Raumordnungsverordnung (Bro) wird eine Reihe praktischer Fragen näher ausgeführt. Zum Beispiel, welche Kostenarten erstattungsfähig sind (die sogenannte Kostenartenliste) und wann dies zulässig ist. Dies ist in der Landnutzungsabteilung des Bro angegeben (Artikel 6.2.1 bis Artikel 6.2.12)
Kosten wiederherstellen
Gemäss Landentwicklungsgesetz ist eine Gemeinde verpflichtet, ihre Kosten vom Grundstückseigentümer zu erstatten, wenn dieser einen sogenannten "Bauplan" (wie in Art. 6.2.1 Bro angegeben) verwirklichen will und wenn eine Änderung für die Genehmigung dieses Bebauungsplans eines "Bauplans" erforderlich ist. Raumordnungsbeschluss" (z.B. neuer Zielplan) wird gebraucht. Die zu erstattenden Kosten sind in der Kostenliste (Art. 6.2.3 bis 6.2.6 Bro) aufgeführt. Wenn die Gemeinde selbst Eigentümerin des Grundstücks ist, müssen die Kosten nicht von anderen erstattet werden. Die Kosten werden dann durch den Verkauf bebauter Grundstücke gedeckt.
Es gibt drei Arten von Möglichkeiten für die Gemeinden, Kosten zu erstatten:
- Der Abschluss einer freiwilligen Vereinbarung(en) mit dem/den Grundeigentümer(n) vor der Änderung des Raumbeschlusses (eine „vorherige Vereinbarung“);
- Aufstellung eines verbindlichen „Ausbeutungsplans“;
- Der Abschluss einer freiwilligen Vereinbarung(en) mit dem/den Grundeigentümer(n) nach Erstellung des Nutzungsplans (eine „nachträgliche Vereinbarung“).
Die Prämisse des Gesetzes ist, dass es vorzuziehen ist, im Voraus mit allen Grundeigentümern eine freiwillige Vereinbarung zu treffen (eine "vorherige Vereinbarung"). Dabei können beide Parteien zu allen möglichen Themen Vereinbarungen treffen. In jedem Fall sind Vereinbarungen über die zu erstattenden Kosten und ggf. Hat die Gemeinde nicht mit allen Grundstückseigentümern im Gebiet eine Vorabvereinbarung getroffen, so hat die Gemeinde einen „Nutzungsplan“ zu erstellen und diesen gleichzeitig mit der Änderung des Raumordnungsbeschlusses bekannt zu geben (Art. 6.12 Wro). Nachdem ein Nutzungsplan erstellt wurde, kann die Gemeinde noch einen Vertrag mit dem Grundstückseigentümer abschließen. Dies wird als "posterior match" bezeichnet. Dabei kann es sich jedoch nur um Angelegenheiten handeln, die auch im Verwertungsplan festgehalten sind. Angelegenheiten, die im Verwertungsplan geregelt werden können, dürfen (noch) nicht in einer nachträglichen Vereinbarung geregelt werden.
Verwertungsplan
Der Nutzungsplan enthält eine Berechnung des Nutzungsbeitrags, den der Grundstückseigentümer zu zahlen hat. Darüber hinaus können beispielsweise Fragen zu Wohnungskategorien und Zahlungsbedingungen geregelt werden. Die Kosten, die die Gemeinde erstatten kann, werden in der Raumordnungsverordnung (Bro) festgelegt. Dies ist eine begrenzte Liste, im Gegensatz zu dem, was nach den alten Regeln anwendbar war. Der Nutzungsplan wird von der Gemeinde erstellt und muss von der Gemeinderat genehmigt. Diese Befugnis kann dem Gemeindevorstand übertragen werden. Die Veröffentlichung des Beschlusses über den Nutzungsplan muss gleichzeitig mit der Veröffentlichung des Planbeschlusses erfolgen. Diese Entscheidung kann daher auch eine Entscheidung zur Änderung dieses Nutzungsplans sein nicht aufgrund einer vorgezogenen Vereinbarung. Der relevante Planungsbeschluss kann auch der Beschluss über die Erteilung einer Umweltgenehmigung für die Bautätigkeit sein, der gemäß Art. 2.12, Absatz 1, unter a, unter 3° wabo. Nach Fertigstellung des Projekts muss die Gemeinde den Betriebsbeitrag mit den tatsächlich angefallenen Kosten neu berechnen und ggf. Maßnahmen ergreifen. Der Zeitpunkt der Beitragszahlung ist der Zeitpunkt der Beantragung der Baugenehmigung.
Siehe auch
Externe Links
- § 6.4 Wro, bekannt als Landentwicklungsgesetz
- Der Teil des Bro, der zum Landentwicklungsgesetz gehört (mit Liste der Kostenkategorien)
- Leitfaden zum Landentwicklungsgesetz des Ministeriums für Infrastruktur und Umwelt de
| Quellen, Anmerkungen und/oder Verweise |