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Werte) ist der Begriff für die Vermarkter die Besitzer der wertvollen Vollerbstücke waren. Dies waren die Farmen, denen eine Zahl, ein Wert oder ein Morgen zugeordnet war. Die sogenannten Anteile an der Brachfläche der Marke waren ausschließliche Nutzungsrechte für die Geschätzten. Die öden Ländereien der Marke waren also weder Eigentum der Markbewohner noch des Landesherren, sondern nur der Wertvollen. Vor 1600 wurden diese als Erben, vererbt oder geschätzt. Nach 1600 ändert sich der Begriff langsam zu Gut(s)herr. Diese guten Herren oder angesehenen Leute bewohnten und renovierten die Höfe nicht mehr selbst, sondern hatten sie an andere Personen verpachtet, die meiers, mag klingen oder Nachbarn wurden erwähnt.
Siehe auch
Quellen, Anmerkungen und/oder Verweise
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