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Wert oder wahr ist die Bezeichnung für die Aktieneinheit in a börsenmarke, das gemeinsame Eigentum von a nachbarschaftlich.
Die Selbstständigen Bauern in einer Nachbarschaft, und falls vorhanden auch die Adel, das Kirche oder ein Kloster, Werte besitzen könnte. Besitzer eines geschätzten Hofes, unabhängige Landwirte mit mehr als einem Viertel eines Wertes (eigene Erben) wurden "ererbt", "Erbe" oder "guter Herr" genannt. Sie bildeten den Vorstand der Marke, mit dem Marker als Vorsitzender. Selbständige Landwirte mit einem Viertelwert oder weniger waren Kleinkinder oder Kater genannt; sie nahmen nach der Höhe ihres Wertes am Markt teil, waren jedoch nicht im Vorstand vertreten.
Durch gegenseitige Ehen und Darlehen oder anderweitig könnten (Teile von) Werten auf andere übertragen werden. Daraus entstanden im Laufe der Zeit komplexe Eigentumsverhältnisse.
Im Zuge der 19. Jahrhundert das Gemeinschaftsland der Marken wurde rechtlich unter den Wertinhabern aufgeteilt. Jeder Aktionär erhielt einen seinem Anteil entsprechenden Anteil am Marktland. Das Immobiliensystem mit Werten existierte dadurch nicht mehr. Die genaue Verteilungsmethode war jedoch je nach Marke unterschiedlich. In mehreren Fällen wurde der Verteilungsschlüssel teilweise auf der Grundlage der Grundstücksgröße eines Eigentümers und/oder des Besitzes eines Hauses in der Marke bestimmt.