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EIN Regionalplan ist in der Flämische Region ein Raumordnungsplan, in dem dem gesamten Territorium ein genaues Funktionsziel zugeordnet ist. Vollfarben zeigen an, ob eine Zone als Wohngebiet (rot), Industriegebiet (rot), landwirtschaftliche Fläche (gelb), Wald (Boden), Gemeinschaftseinrichtungen und öffentliche Einrichtungen (hellblau) und dergleichen vorgesehen ist.
Auch (in begrenztem Umfang) die Vision des Regierung über die Zukunft geäußert Raumplanung, zB durch die Reservierung von Wohnerweiterungsgebieten oder durch die Bereitstellung von Folgezielen am aktuellen Zielort. Diese Ziele sind durch Schraffur gekennzeichnet.
Entwicklung
1962, auf Antrag von Theo Lefevre durch das "Stadtplanungsgesetz" beschlossen, einen Landesplan, Regionalpläne und Regionalpläne zu erstellen.[1] Gegebenenfalls können die Regionalpläne durch Generalbaupläne (apa) angepasst/weiter ausgeführt werden und Sonderbaupläne (bpa).
In dem Flämische Region 48 separate Planungsregionen wurden benannt. Obwohl meist auf den Regionalplan Bezug genommen wird, besteht er in Wirklichkeit aus verschiedenen Teilplänen (Regionalplänen), die jeweils einzeln zwischen 1976 und 1980 genehmigt wurden. Neben den allgemeinen Zielen wurden einigen Teilplänen auch spezifische Zielorte zugeordnet , wie die für "Yachthafenentwicklung" im Regionalplan Veurne - Westküste.
Inhalt
Während der Industrielle Revolution es gab kaum Raumplanung, oft entstanden Fabriken mitten in den Innenstädten, was zu Belästigungen führte (Luftverschmutzung, Geruchsbelästigung, ...). Die Moderne entstand innerhalb der Architektur als Gegenreaktion und unter dem Einfluss der Congress International d'Architecture Moderne Es entstand die Idee der Funktionstrennung: Wohnen und Arbeiten (aber auch zum Beispiel Erholung) mussten an klar getrennten Orten stattfinden.
Der Gedanke der Funktionstrennung ist in den Regionalplänen stark präsent und es wird beispielsweise klar zwischen Wohngebieten, Industriegebieten, landwirtschaftlichen Flächen und Waldgebieten unterschieden.[2] Die Funktionstrennung verhindert beispielsweise den Bau von Fabriken in Wohngebieten, während in Industriegebieten keine neuen Wohnungen errichtet werden dürfen.
| Ziel | Farbe | Code |
|---|---|---|
| Wohngebiet | 100 | |
| Industriegebiet | 1000 | |
| Flächen für Handwerksbetriebe und Flächen für kleine und mittlere Unternehmen | 1100 | |
| Ländliche Gebiete | 1100 | |
| Landwirtschaftliche Fläche | 0900 | |
| Waldgebiet | 0800 | |
| Naturschutzgebiet | 0700 | |
| Erholungsgebiet | 0400 | |
| Gemeinschafts- und öffentliche Nutzflächen | 0200 | |
| Wasserstraßen |
Es gibt zwei Arten von Kritik an den Regionalplänen.
Der erste Kritikpunkt betrifft die Erstellung der Pläne, wobei die Grenzen zwischen den verschiedenen Funktionen gezogen wurden. Eine andere Farbgebung eines Grundstücks kann den Preis stark beeinflussen (ein Grundstück in einem Wohngebiet ist viel mehr wert als ein Grundstück in einem Waldgebiet). Eine Reihe von Kabinettsbeamten wurde der Korruption angeklagt, weil sie die Zoneneinteilung unrechtmäßig an die Entwürfe der Pläne angepasst hatten. Sie wurden schließlich freigesprochen.[3]
Die zweite Form der Kritik ist rein materiell. Die Starrheit der Regionalpläne hatte eine Reihe von Vorteilen, beispielsweise ließen sich Waldflächen nicht unterteilen, andererseits berücksichtigten die Pläne nicht die gesellschaftlichen Veränderungen: Obwohl die Gesellschaft bereits begonnen hatte, sich in eine postfordistisch Dienstleistungswirtschaft, die Pläne basieren noch immer stark auf dem Gedanken der Aufgabentrennung. Auch auf Probleme wie Stadtflucht, Verwässerung der Familie, veränderte wirtschaftliche Ansichten, die, strukturelle Staus herum (bes.) Antwerpen und Brüssel, usw.
Ursprünglich war geplant, die Pläne alle zehn Jahre zu überprüfen.[4] Diese Überarbeitung hat nie stattgefunden. Der Freiraum in Flandern wurde zudem zunehmend von einer Reihe von Gesetzen betroffen. Wichtig in diesem Zusammenhang war die „Füllregel“, die den Bau neuer Wohngebiete ohne Zoneneinteilung erlaubte, was zu Farbbandentwicklung; und der „Mini-Dekret“ von 1984, der es Unternehmen außerhalb der Zone erlaubte, noch weiter zu expandieren.
Allerdings sah die Gesetzgebung eine Reihe von Korrekturmaßnahmen vor: Immerhin konnten die Regionalpläne durch APAs und BPAs „verfeinert“ werden, die jedoch auf das Gebiet einer Gemeinde beschränkt waren, so dass diese nicht reagieren konnten auf gesellschaftliche Entwicklungen auf überkommunaler Ebene. Darüber hinaus sah das Stadtplanungsgesetz von 1962 die Möglichkeit vor, die Raumplanung überörtlich durch die Aufstellung eines Landesplans oder durch Regionalpläne zu lenken. Diese wurden jedoch mangels politischer Geschlossenheit nie erstellt, so dass es keinen Überbau gab, der die räumliche Entwicklung in eine bestimmte Richtung lenkte. Dieser Überbau kam erst 1997 mit dem Raumordnungsplan Flandern, die eine Vision für die angestrebte zukünftige räumliche Entwicklung in Flandern festlegt (zB Erhaltung des Freiraums durch Konzentration des Wohnens auf bestehende Wohngebiete, damit offene landwirtschaftliche Flächen nicht unnötig unterteilt werden).
Seit dem flämischen Raumordnungskodex können keine neuen apas oder bpas mehr erstellt werden, diese wurden ersetzt durch räumliche Ausführungspläne, die im Gegensatz zu APAs und BPAs auf regionaler oder provinzieller Ebene erstellt werden können. Jede RUP ersetzt die bestehenden Regionalpläne für das konkrete Planungsgebiet der RUP. Wo kein apa, bpa oder RUP in Kraft ist, gelten weiterhin die Regionalpläne.
Externer Link
- geopunt.be: die Regionalpläne sind sichtbar unter "Bauen und Wohnen" -> "Raumplanung" -> "Raumordnung"
- Handhabungsraum[toter Link] : Broschüre der flämischen Regierung, die sich mit den Raumproblemen befasst, die die Erstellung des Raumordnungsplans für Flandern erforderlich machten.
| Quellen, Anmerkungen und/oder Verweise |