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EIN Gutsbezirk (in Österreich: Gutsgebiet) war a feudale Verwaltungseinheit in der Königreich Preußen, es Königreich Sachsen und Österreich, was a . ähnlich war ländliche Gemeinschaft (ländliche Gemeinschaft). Es hatte keine lokale Verwaltung, sondern wurde vom Grundbesitzer verwaltet. Alle öffentlichen Rechte und Pflichten in einem Gutsbezirk wurden daher vom Eigentümer des Gebiets, in der Regel einem Mitglied der unteren Landadel (in Preußen waren dies die sogenannten 'Junker') oder aus dem höheren Adel a Anzahl oder Herzog. Von 1928 bis 1930 fast alle Gutsbezirke als Verwaltungseinheiten abgeschafft und ersetzt durch Gemeinden bei einer Gemeindeverwaltung oder an benachbarte Gemeinden übertragen. In Deutschland gibt es noch einige gemeindefreie Gebiete, die fast immer ein Überbleibsel des ehemaligen Feudalsystems sind.