WikiDer > Handelsvertreter
EIN Handelsvertreter vermittelt beim Abschluss von Verträgen zwischen seinem Auftraggeber (Auftraggeber) und Dritten. Die Aufgabe des Handelsvertreters ist die Vermittlung. Es gibt manchmal Verwirrung über den Begriff „Mediation“. In der Handelsvertretung handelt es sich um eine wirtschaftliche Tätigkeit. Die Auslegung dieser wirtschaftlichen Tätigkeit besteht beispielsweise darin, Kontakte zu (potentiellen) Kunden aufzubauen und zu pflegen. Auch die Vorbereitung der Aufträge fällt unter die Vermittlung. Handelsvertreter vermitteln zwischen Unternehmen im In- und Ausland. Als Belohnung für die Vermittlung erhält der Handelsvertreter eine Kommission oder Kommission, in der Regel ein Prozentsatz der Bestellmenge. Die Rechtsstellung eines Handelsvertreters ist je nach Land unterschiedlich. Kennzeichnend ist jedoch, dass ein Handelsvertreter nicht Eigentümer der Ware ist, für die er vermittelt, er also ein deutlich geringeres Risiko trägt als Käufer und Verkäufer. Der Auftraggeber schließt in der Regel mit seinem Handelsvertreter, dem sog Agenturvertrag.
Handelsvertreter agieren auf unabhängiger Basis und bilden mit ihren Kunden eine nachhaltige Handelspartnerschaft. Dies ist ein wichtiger Unterschied zu einem Vertriebsmitarbeiter, der als Mitarbeiter im Auftrag eines Unternehmens handelt. Ein Handelsvertreter ist jedoch mit seinem Auftraggeber durch eine dauerhafte Geschäftsbeziehung verbunden. Wenn er nicht an einen Kunden gebunden ist, ist es a Immobilienmakler. (vgl. Unterschied zwischen Versicherungsmakler und Versicherungsvertreter)
Im Die Niederlande
Hier ist das Agenturvertrag aufgenommen in der Bürgerliches Gesetzbuch Titel 7, Artikel 428 bis 445. Diese Rechtsvorschriften basieren auf der Europäischen Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaften (86/653/EWG) vom 18. Dezember 1986. In den Niederlanden sind Agenten häufig dem Verband niederländischer Vermittler ( VNT).
Im Belgien
Die Regelung zu Handelsvertreterverträgen ist in der Wirtschaftsgesetzbuch vom 28.02.2013, insbesondere in Titel 1 des Buches X. Der Handelsvertretervertrag kann auf bestimmte oder unbestimmte Zeit abgeschlossen werden (Art. X.2 WER). Das Maklerhonorar besteht entweder aus einem Festbetrag, Provisionen oder einer Kombination aus beidem (Art. X.7 CEL). Darüber hinaus können die Provisionen nach Beendigung des Handelsvertretervertrages um eine Vollstreckungsgebühr ergänzt werden, wenn der Handelsvertreter Neukunden gewonnen oder das Geschäft mit Bestandskunden erheblich ausgebaut hat (Art. X.18 WER). Belgischer Verband der Handelsvertreter - Fédération belge pour représentants de commerce (BFH – FBR).