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Havenagent

Das Hafenagent ist der Vertreter von Reedereien und Dienstleistungsunternehmen in einem Hafen.[1]Zu seiner/ihrer Aufgabe gehört die Erledigung der administrativen und sonstigen Formalitäten, die in einem Schiff das Hafen tritt ein. Die Aufgaben eines Hafenagenten sind nicht die gleichen wie die eines Spediteur. Eine der Aufgaben betrifft die Sendung (für Dritte verwahren) der Schiffe.

Das Hafenagent und der Spediteur sind die flämischen bzw. niederländischen Bezeichnungen von Funktionen, die sich stark überschneiden oder weitgehend gleich sind.

Aufgaben

Die Aufgaben des Hafenagenten sind:

  • Vertretung von Reedereien in der Tramp-Segeln (wilde Geschwindigkeit).
  • Das Sendung (Verwahrung für Dritte) von Schiffen.
  • Das Kapitän Unterstützung bei:
    • Ein- und Ausräumen des Schiffes.
    • Erledigung der Formalitäten für Schiff und Ladung am Lotsen, die Hafenbehörde, die Zoll, das Spediteure, den Warenabfertiger/Versender und die Warenempfänger.
    • Sich um den Liegeplatz für das Schiff kümmern
    • Bestellung der Lotsen/Schlepper
  • Vorbereitung von Dokumenten (Zoll- und Hafendienste)
  • Sich um die Lieferung des notwendigen Schiffsbestandes zu kümmern und Bunker (Kraftstoff, Wasser und dergleichen)
  • Kontaktaufnahme mit den notwendigen Behörden, zum Beispiel im Falle von Beschädigung und veranlassen notwendige Reparaturen.
  • Übermittlung von Anweisungen an und vom Reeder
  • Organisation des Be- und Entladens von Schiffen (schnellstmöglich) und Sorge für die Lagerung und den Transport der Ware
  • Kontaktaufnahme mit dem Versender und dem Empfänger
  • Notwendige Kontakte zu den Nationen und zur Stauung herstellen
  • Einzug der Frachtkosten
  • Vertretung der Interessen der Besatzung (Übergabe von Geld an den Kapitän zur Bezahlung der Besatzung, Visum, Flugtickets, Transport während der Rückführung, Besorgen jeglicher medizinischer Hilfe, Bestellung von Proviant und Proviant)

Hafenagentenbezeichnung Hafen

Die „Agenturklausel“ des Hafens legt die Art und Weise der Benennung (Bezeichnung) des Hafenagenten fest. Im Be- und Entladehafen wird der Vermittler in der Regel vom Charterer benannt. Der Hafenagent kann als Eigentümeragent, Chartereragent oder Schutzagent fungieren. Der Vertreter des Eigentümers handelt im Auftrag der Reederei. Der Beauftragte des Charterers vertritt die Interessen des Charterers (Auftraggeber), wird jedoch vom Reeder bezahlt und ist verpflichtet, die Interessen des Reeders zu wahren. Er muss daher (grundsätzlich) alle Dienstleistungen für das Schiff und seinen Kapitän erbringen. Ist der Reeder zur Aufnahme des Beauftragten des Charterers verpflichtet, kann der Reeder seine Interessen durch seinen eigenen Bevollmächtigten oder Schutzbevollmächtigten wahren lassen, der den Kapitän unterstützt und die Interessen des Reeders wahrnimmt. Dies ist insbesondere bei Interessenkonflikten zwischen Reeder und Charterer wichtig.

Kosten und Gebühren

Der Hafenagent erhält für seine Tätigkeit eine Vermittlungsgebühr („Agenturgebühr“). Diese wird in der Regel von der Reederei bezahlt. Bei der Tramp- (Wild-)Schifffahrt ist es üblich, dass die Kosten für das Be- und Entladen zu Lasten des Charterers gehen.

Siehe auch