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Gebühr (Latein vor dem Gebühr oder Ehrengeschenk) ist ein finanzbezogenes Konzept.
Zum Zeitpunkt der Römisches Reich war dies das wertvolle Geschenk, das der neu ernannte Stadtrat dem Steuerbehörden wurde bezahlt.
Danach wurde und wird dieser Begriff in der Regel für die finanzielle Entschädigung des Auftraggebers für den Dienst, die spirituelle und künstlerische Arbeit, an die Praktizierenden der freie Berufe: Buchhalter, Anwälte, Architekten, Ärzte, Autoren, Notare, Maler, usw.
Siehe auch
Quellen, Anmerkungen und/oder Verweise
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