WikiDer > Jus honorum
Es Ius Honorum war in der Römisches Reich das Recht, ehrenamtliche Aufgaben wahrzunehmen. Es wurde nur an Personen mit Römisches Zivilrecht. Denn einer für das Büro von Quästor, das erste in der Reihe von Büros in der Kursgebühr, eine Mindestleistung von 400.000 Sesterzen nötig war die Ausübung seiner jus honorum nur den reichsten Bürgern vorbehalten.