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Huisbezoek

Mit Hausbesuch wir weisen auf einen Hausbesuch hin, zum Beispiel durch a Hausarzt, Krankenschwester, Geburtshelfer oder Sozialarbeiter; von einer offiziellen Regierungsbehörde (in der Regel für prüfen, einschließlich auf Adressbetrug); oder von einer Schule.

Hilfe

Ein Hausbesuch kann einen unterstützenden oder pädagogischen Zweck haben.

  • Eine NachbarschaftKrankenschwester macht Hausbesuche im Interesse des Pflegebedürftigen
  • Ein Lehrer oder Schülerberater kann einen Hausbesuch machen, um den Hintergrund des Schülers besser kennenzulernen, um ihn im Unterricht besser nachzuverfolgen oder anzuleiten. Die Zwecke dieser Besuche sind vielfältig. Zunächst kann die Lehrkraft die Eltern kennenlernen und das Kind auf diese Weise vielleicht besser verstehen. Zweitens werden so Dinge wie Kindesmissbrauch schneller entdeckt. Drittens kann die Lehrkraft mit den Eltern den Lernfortschritt des Kindes besprechen und prüfen, was die Eltern dagegen tun könnten, zum Beispiel eine strengere Überwachung der Hausaufgaben des Kindes.
  • von einem Gemeinde oder evangelisch Gemeinde Ein Hausbesuch kann dazu dienen, die Bindung zwischen der Kirche und der/den besuchten Person(en) aufrechtzuerhalten oder zu stärken. In vielen kirchlichen Gemeinden werden regelmäßig Hausbesuche von einer oder mehreren gemacht Älteste.

Der Hausbesuch eines Pflegepersonals, Arztes oder einer informellen Pflegeperson muss jedoch klar von dem einer staatlichen Einrichtung abgegrenzt werden. Die erste Variante bezieht sich in der Regel ausschließlich auf den (medizinischen) Zustand der Person und stellt in der Regel allein das Wohl der besuchten Person in den Mittelpunkt, staatliche Institutionen hingegen nutzen den Hausbesuch als Ermittlungsmittel für das fortbestehende) Recht der besuchten Person auf Leistungen und Pensionen oder Vorsorge und - obwohl die Regierung gerne mit dem Hinweis durchleuchtet, dass auch Situationen angetroffen werden, in denen der Besucher bestimmte Leistungen zu Unrecht nicht in Anspruch nimmt und dann auf die Möglichkeit hingewiesen wird, - nicht so sehr, zumindest nicht in erster Linie, das Wohl der besuchten Person sowie die Feststellung und Beurteilung der Rechtmäßigkeit der erhaltenen Leistung oder Einrichtung und/oder die Aufdeckung rechtswidriger Leistungen.

Administrativer Hausbesuch, Kontrolle

Die Absicht ist, dass der Besucher tatsächlich einsteigt und es nicht beim Besuch der Tür bleibt. Bei diesem Besuch führt der Besucher ein Gespräch mit der betroffenen Person und führt in der Regel eine Untersuchung in der Wohnung durch, die auch den Zutritt zu Schränken, Räumen und weitreichende Fragen des Privatlebens umfasst – u intim ob affektive Beziehung oder Zusammenleben, Besuchshäufigkeit von und zu anderen - werden auf die besuchte Person gemacht.

Das Sozialdienstleistungen bei Hausbesuchen prüfen, ob die sozialhilfeberechtigten Personen tatsächlich so leben, wie sie in ihrem Hilfegesuch angegeben haben. Dies betrifft hauptsächlich, ob (heimlich) Zusammenleben, die das Recht auf Unterstützung betrifft. Auch der Abteilung für Bildungsimplementierung und die Sozialversicherungsanstalt prüft sporadisch durch Hausbesuche, ob Studierende tatsächlich an der Anschrift, unter der sie gemeldet sind, wohnen oder ob Rentner einen gemeinsamen Haushalt führen.Ein Hausbesuch erfolgt zur Prüfung des Leistungs- oder Rentenanspruchs oder aufgrund eines konkreten Anhaltspunktes des Betrugs. In beiden Fällen ist man nicht verpflichtet, den Kontrolleur hereinzulassen, aber bei einem Hausbesuch kann bei konkretem Betrugsverdacht eine Verweigerung leistungswirksame Folgen haben, während man bei einer normalen Kontrolluntersuchung den Hausbesuch verweigern kann ohne nachteilige Folgen.[1]

Administrativer Hausbesuch, Untersuchung

Bei konkreten Anhaltspunkten für Betrug werden auch Hausbesuche gemacht. Obwohl der (oberste) Verwaltungsrichter in den Niederlanden dies bisher zugelassen hat, haben viele Juristen und Rechtswissenschaftler ernsthafte Zweifel, ob die Verwaltungsrichter Recht haben.[2]. Zum Beispiel Generalstaatsanwalt des Obersten Gerichtshofs Prof. Herr G. Knigge hat erklärt, dass die unverminderte Fortführung der Informations- und Mitwirkungspflicht bei konkretem Betrugsverdacht nach einem Missbrauch verwaltungsrechtlicher Befugnisse zugunsten der (Straf-)Strafverfolgung und -Sanktionen rieche der Schutz, der einem einer Straftat verdächtigten Bürger zusteht, nach nationalem oder internationalem Strafrecht, insbesondere das Recht auf Schweigen und das Recht, an der eigenen Verurteilung nicht mitzuwirken, gilt nach Ansicht des Verwaltungsgerichts im Verwaltungsrecht nicht.

Da aber im Betrugsfall die Akte der Verwaltungsbehörde an die Staatsanwaltschaft weitergegeben wird, wird auch Bürgern, die des Betrugs verdächtigt werden, dieser strafrechtliche Schutz verwehrt. Das Amsterdamer Strafgericht - bisher einziges in den Niederlanden - hat dem ein Ende gesetzt, indem es vertrags- und grundrechtswidrig erlangte Beweise in der verwaltungsrechtlichen Vorphase des Strafverfahrens ausschließt.[3]

Hausbesuchsgesetz in der Sozialversicherung

Der Holländer Gesetz vom 4. Oktober 2012, das eine sozialversicherungsrechtliche Regelung über die Rechtsfolgen des unterlassenen Nachweises der Wohnsituation nach dem Angebot eines Hausbesuchs enthält, das am 1. Januar 2013 in Kraft getreten ist[4][5] beinhaltet die Ermittlung der Lebenssituation von Klienten, die eine Sozialleistung oder Vorsorge erhalten oder beantragen, wo die Wohnsituation wichtig ist. Unter Wohnsituation wird sowohl die Wohnsituation (wohnt die betroffene Person tatsächlich unter der angegebenen Adresse; besteht ein eigenständiger Wohnraum) als auch die Wohnsituation (alleinstehend oder verheiratet/gemeinsamer Haushalt Dirigieren) verstehen.

Es geht um die AKW, Antwort, staatliche Rente, TW, IOAW, IOAZ und Beteiligungsgesetz.[6] Für alle genannten Gesetze ist die Wohnsituation relevant. Der Lebensstil ist für alle genannten Gesetze außer dem AKW relevant. Bei der Lebensführung geht es darum, nachzuweisen, dass man Single ist, sofern dies zu einem höheren Nutzen führt. (Im Falle der Anw verliert man allein schon wegen des Zusammenlebens ganz den Anspruch auf Leistungen.)[7]

Die Beobachtungsmethoden sind die des Sehens und Hörens. Das Anfertigen von Bild- oder Tonaufzeichnungen eines solchen Hausbesuchs ohne Einwilligung der betroffenen Person ist nicht gestattet und in der Praxis auch nicht üblich. Beim Hausbesuch im Sinne dieses Gesetzes werden keine besonderen Beobachtungsmethoden oder Ermittlungsmittel eingesetzt, da es sich nicht um eine strafrechtliche Ermittlung handelt. Nur Räume in einer Wohnung, die leicht sichtbare Zeichen des Zusammenlebens (Wohnformbetrug) liefern können, können eingesehen werden. Ein Aufsichtsbeamter sollte jedoch nicht in eine Kommode schauen, wenn sie dafür geöffnet werden muss, oder in eine Wäschebox, wenn sie dafür geöffnet werden muss. Diese Aktivitäten sollten als Teil von Haussuche und dazu bedarf es eines Haftbefehls der Staatsanwaltschaft. Das ist bei diesem Gesetz nicht der Fall.

Lehnt ein Auftraggeber ab und weist er seine Lebenssituation nicht anderweitig nach, so setzt die Durchführungsstelle die Leistung auf eine Höhe fest, die keine besondere Lebenssituation erfordert. Aufgrund des finanziellen Gewinns, der durch einen zu hohen Sozialhilfestandard erzielt werden kann, muss auf die Richtigkeit der Angaben besonders geachtet werden.

Beispiele:

  • Bei der AOW geht es um den Nachweis des Anspruchs auf die höhere Ledigenleistung und damit um den Nachweis der Wohnsituation, nämlich der tatsächlichen Anschrift (Wer im Ausland wohnt, hat keinen Anspruch darauf) und der Lebensweise (wer hat ein gemeinsamer Haushalt mit einem anderen Erwachsenen, der nicht blutsverwandt ersten Grades ist, besteht auch kein Anspruch darauf). Wird dies nicht nachgewiesen, erhalten Sie die Ehegattenrente.
  • Personen nach dem Beteiligungsgesetz erhalten keine Leistungen mehr, wenn sie ihre Lebenssituation nicht nachweisen (ua weil im Ausland lebende Personen keinen Anspruch auf Leistungen haben). Weist man die Lebensform nicht nach, erhält man keine Alleinerziehendenhilfe, und man wird auch wegen möglicher niedrigerer allgemein notwendiger Lebenshaltungskosten gekürzt, als die Norm durch die Möglichkeit der Gesamtbeteiligung an diesen Kosten vorgesehen ist, oder . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .; teilweise mit einer anderen Person. Diese geringere Leistung kann auch dann unangemessen sein, wenn der Leistungsempfänger mit einer Person mit Einkommen und/oder Vermögen einen gemeinsamen Haushalt führt, ohne dies zu melden. In diesem Fall gelten die bereits bestehenden Regelungen zur Betrugsbekämpfung, sofern ein konkreter Verdacht vorliegt, siehe unten.

Das Gesetz ergänzt die Ermittlungsmöglichkeiten bei Verdacht auf Vorteilsbetrug. Das neue Gesetz betrifft Fälle ohne konkreten Verdacht. Bei einem konkreten Verdacht sind weitergehende Maßnahmen möglich.

Niederländisches Recht

Obwohl von der Zentrale Beschwerdekammer (Oberster Tatsachenrichter im Verwaltungsrecht) und unteren Verwaltungsgerichten wurde dies entschieden, bisher war die Frage, ob die Hausbesuche auf gesetzlicher Grundlage beruhten. Es konnte verteidigt werden, dass die Regelungen auf zentraler und lokaler Ebene nicht dem „Rechtsstaat“ entsprachen (Mindestvoraussetzungen, um von Gesetzgebung im Sinne des Europäische Menschenrechtskonvention), schon seit:

  • die Befugnis zum Hausbesuch selbst wurde im Beteiligungsgesetz (PW) nirgendwo erwähnt (welcher Beamte darf, wann, auf welche Weise/mit wessen Befugnis das Persönlichkeitsrecht des Bürgers verletzen?); Vergleichen Sie dies mit den Befugnissen der Polizei und der Staatsanwaltschaft, deren Befugnisse genau und genau definiert und mit guten Garantien abgedeckt sind
  • und in den lokalen oder zentralen Rechtsvorschriften sind angemessene und wirksame Sicherheitsvorkehrungen getroffen, um ihren Missbrauch durch die Regierung zu verhindern.

Im April 2007 entschied der Zentrale Beschwerdeausschuss, dass der Bürger die Mitwirkung verweigern kann, wenn kein „angemessener Grund“ (sprich: konkreter Verdacht und das Fehlen anderer, weniger einschneidender Mittel) und keine Zustimmung im Sinne einer „informierten Zustimmung“ vorliegt beim Hausbesuch ohne nachteilige Folgen und hat er mitgewirkt, so sind die durch den Hausbesuch erlangten Beweise außer Acht zu lassen.[1]

Obwohl insbesondere der Zentrale Beschwerdeausschuss wichtige Entscheidungen getroffen und deren Vollstreckung eingeschränkt hat, werden in vielen Gemeinden weiterhin Hausbesuche durchgeführt. Einige Anwälte sind dafür bekannt, Hausbesuche und andere Grundrechtsverletzungen im Rahmen von Betrugsermittlungen zu bekämpfen.

Siehe auch