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EIN Haussuche, offiziell Suche nach Anfall[1][2] und Suche nach Rekord,[3][2] ist es von der Polizei oder irgend ein anderer Untersuchungsbeamter in ein eintragen Haus oder andere private Räumlichkeiten ohne Zustimmung des Bewohners, zum Zwecke der evtl Beweis Für ein Straftat zu erkennen und ggf. beschlagnahmen. Zum Betreten einer Wohnung ist in der Regel eine Berechtigung erforderlich Durchsuchungsbefehl erwähnt.
Die Niederlande
Es Strafprozessordnung (Niederlande) spricht von der Suche nach einem Ort oder Transportmittel. Ein Ort kann unter anderem sind ein Zuhause, aber auch andere Orte sind förderfähig.
Eine Wohnungsdurchsuchung zum Zwecke der Beschlagnahme der dafür anfälligen Gegenstände (Art. 97 Sv), die im Volksmund als oben genannte Durchsuchung bezeichnet wird, ist nur zulässig, wenn die Untersuchungsrichter hat dies autorisiert. Diese Ermächtigung erteilt er (in der Regel) auf Antrag des Staatsanwalt. Diese Befugnis zur Erteilung der Vollmacht ist gestaffelt; kann das Vorgehen des RC nicht abgewartet werden, ist die Staatsanwaltschaft ermächtigt, diese Anordnung zu treffen. Wenn auch sein Erscheinen nicht abgewartet werden kann, stellvertretender Staatsanwalt sind dazu befugt.[4]
Die Bewilligung kann nur für Taten erteilt werden, für die die Untersuchungshaft zulässig ist, oder für den Verdacht einer Straftat in der Tat. Es muss also ein Verdacht im Sinne von Artikel 27 der Strafprozessordnung.
Das Durchsuchen einer Wohnung nach einem Anfall sollte nicht mit dem Umsehen verwechselt werden. Die Durchsuchung ist eine Befugnis, die Ermittlungsbeamten gemäß Artikel 96 der Strafprozessordnung zustehen. Bei Verdacht auf eine Straftat in der Tat oder bei Verdacht auf eine Straftat, für die die Untersuchungshaft zulässig ist, kann dieser Beamte jeden Ort, auch Wohnungen, ohne Zutun eines Staatsanwalts oder Richters betreten, um jedes anfällige Objekt zu beschlagnahmen. Es gibt jedoch einen wesentlichen Unterschied zwischen Umschauen und Suchen. Diese Grenze wurde in der Rechtsprechung weiter ausgearbeitet. Das gezielte Öffnen eines Schrankes beispielsweise fällt bereits unter die Suche.[5]
Der Prozessrichter, der letztlich über den vorliegenden Fall zu entscheiden hat, kann die Bewilligung überprüfen und gegebenenfalls das bei der Durchsuchung beschlagnahmte Material als illegal erlangte Beweise[6] Kennzeichen.[7]
Erteilt ein Bewohner die Erlaubnis, seine Wohnung zu durchsuchen, besteht jedoch kein hinreichender Verdacht, können die erlangten Beweise nicht als rechtswidrig erlangt gelten.[8]
Schadenersatz
Eine Durchsuchung kann sich später als ungerechtfertigt herausstellen. Zum Beispiel: eine Hausdurchsuchung nach dem Verdacht einer Cannabisfarm, während keine Cannabisfarm gefunden wird. Bei solchen Hausdurchsuchungen kommt es oft zu Schäden, zum Beispiel durch eine aufgezwungene Haustür. Es kann auch zu Rufschädigungen oder irgendeiner Form von akute Belastungsstörung mit dem/den Bewohner(n) des betreffenden Gebäudes. Die Polizei kann für diesen materiellen und immateriellen Schaden nur dann haftbar gemacht werden, wenn nach einer Person gesucht wird, die zu diesem Zeitpunkt nicht verdächtig war und auch nicht mit dem Tatverdächtigen in Verbindung stand. Dies wurde in einem Urteil des Oberster Gerichtshof der Niederlande in 2004.[9] Darüber hinaus ist seit 2007 eine Gesetzesänderung in Vorbereitung, die auf eine breitere Entschädigung abzielt. Diese Änderung ist Teil eines größeren Projekts geworden: der Modernisierung der Strafprozessordnung.[10][11][12]
Suche nach Rechtsgeschichte
Das Phänomen der Suche nach einem Ort ist ein Phänomen, das bereits Frühe Neuzeit aufgetaucht. In einer Gerichtsurkunde von 1731 wird beispielsweise die Möglichkeit einer Durchsuchung wie folgt beschrieben: „Und wenn sich ein Sodaane-Flüchtling in ein Haus zurückzieht, darf es bewohnt und gehalten und bei Bekannten des hohen oder niedrigen Offiziers an der lokales Haus (.. .) einbiegen".[13]
Belgien
Durchsuchungsbefehl
Im Belgien ist eine Durchsuchung mit einem Durchsuchungsbefehl der Ermittlungsrichter. Nur der Untersuchungsrichter oder der Beauftragte des Justizpolizei kann die Suche durchführen. Ein Durchsuchungsbefehl durch den Untersuchungsrichter ist nur zwischen 5 und 21 Uhr möglich.
Hausdurchsuchung mit Erlaubnis
Die Durchsuchung kann auch mit Zustimmung des Bewohners erfolgen. In diesem Fall erteilt der Bewohner vor der Durchsuchung schriftlich seine Zustimmung. In diesem Fall sollte die zeitliche Begrenzung nicht berücksichtigt werden, die Suche kann sowohl tagsüber als auch nachts erfolgen.
Eine einmal erteilte Einwilligung kann nicht widerrufen werden.
In folgenden Fällen ist eine Durchsuchung ohne Durchsuchungsbefehl möglich
- Auf Wunsch des Bewohners des Ortes
- Hilfeschrei
- Verfahren auf frischer Tat
- Fälle nach Sondergesetzen (Zoll, Drogenrecht,...)
Illegale Suche
Eine rechtswidrige Durchsuchung ist eine Durchsuchung außerhalb der gesetzlich vorgesehenen Fälle oder eine Durchsuchung, die gegen wesentliche Vorschriften verstößt (z. B. ohne Erlaubnis oder nicht korrekt abgefasster Haftbefehl).
Beweise, die als Ergebnis einer illegalen Durchsuchung erlangt wurden, sind als illegal erlangte Beweise. (Inwieweit der Beweis dennoch zulässig ist, muss der Richter prüfen.)
Zusätzlich zu diesen beweisbezogenen Konsequenzen kann der Polizeibeamte, der eine illegale Durchsuchung durchführt, wegen Einbruch.
Siehe auch
Externer Link
Quellen
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