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Informatierecht
Auskunftsrecht ist eine Sammelbezeichnung für eine Reihe von Rechtsordnungen bzw. Teilen davon, die sich mit Informationen befassen:
- Grundrechte: das Informationsfreiheit zu verteilen und zu empfangen (in Europa: Art. 10 Europäische Menschenrechtskonvention). Das Grundrecht auf Achtung der Privatsphäre („Privatsphäre“) muss hier gesondert erwähnt werden. Grundrechte stehen immer in gewissem Maße im Widerspruch zueinander, so dass eine Abwägung notwendig ist, die an sich auch Regeln unterliegt. Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens können beispielsweise nur eingeschränkt Privatsphäre beanspruchen ("hohe Bäume fangen viel Wind"), wobei es natürlich Grenzen gibt.
- Rechte von geistiges Eigentum, wie Urheberrechte ©, Patentrecht und Markenrecht. Es ist zu beachten, dass kein allgemeines Recht auf Eigentum an Informationen besteht. Im Gegenteil, es gilt der Grundsatz, dass Informationen vorbehaltlich gesetzlicher Ausnahmen kostenlos sind. Der freie Gedankenaustausch ist für das Funktionieren der Gesellschaft unabdingbar.
- Medienrecht: Hauptziel ist die Förderung einer gut funktionierenden Presse, da sie in einem demokratischen Rechtsstaat eine wesentliche Funktion hat. Auch hier stehen Grundrechte auf dem Spiel, etwa die Frage, wie weit die Meinungsfreiheit reicht, ohne die Privatsphäre einzelner Bürger zu gefährden. Das Rundfunkrecht ist Teil des Medienrechts. Hinzu kommt das Problem der Knappheit von "Äther"-Frequenzen, obgleich dies angesichts der rasant zunehmenden Nutzung des Internets für Bewegtbilder noch immer fraglich ist.
- Telekommunikationsrecht: Dies betrifft die Regulierung vor allem der Bereitstellung von Telekommunikationseinrichtungen durch Telefongesellschaften, Internetprovider und dergleichen.
- Informationsaspekte der Verbraucherrecht, wie die Informationsetikettierung von Konsumgütern.