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Markenrecht ist das rechtliche Regelwerk innerhalb der Urheberrechtsgesetz die die Einrichtung, den Schutz und das Löschen von Marken vorsieht. Im Belgien, Die Niederlande und Luxemburg Das Markenrecht ist einheitlich geregelt im Benelux-Vertrag über geistiges Eigentum von 2005 (BVIE).
Vorwort
Eine Marke ist erst nach ihrer Eintragung geschützt, im Gegensatz zu den Urheberrechte © was in der Regel auch zutrifft. Sie können sich je nach vorgesehenem Bereich anmelden für:
- Benelux: es Benelux-Büro für geistiges Eigentum in Den Haag.
- Europäische Union: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum im Alicante (Spanien).
- Global: World Intellectual Property Organization (WIPO) im Genf (Schweiz) sofern die Einzahlung in der EU oder den Benelux erfolgt.
Markenrecht in den Benelux
Im Belgien, Die Niederlande und Luxemburg Das Markenrecht ist einheitlich geregelt in der Benelux-Vertrag über geistiges Eigentum von 2005 (BVIE). Bisher wurde das Markenrecht von der Benelux-Markengesetz (BMW).