WikiDer > Kinderteil
EIN Kinderteil ist der Teil von a Erbe das wird von den Kindern geerbt, wenn es keine gibt werden gebildet wurde. Innerhalb der Holländer Erbrecht ist dieser Kinderanteil nicht sofort anspruchsberechtigt, solange der Partner des Verstorbenen noch lebt, weil dieser Partner die Nießbrauch des Anwesens. Für Kinder, die einen Kinderanteil erhalten und unter allgemeine Gütergemeinschaft verheiratet sind, fällt der Kinderanteil unter diese Gütergemeinschaft.