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Käuferkosten (Abkürzung k.k.) ist ein Fachbegriff aus der Welt der Immobilien und Vermittlung. Bei Verwendung in niederländischer Werbung bedeutet dies, dass alle Kosten für den Erwerb einer Immobilien vom Käufer bezahlt werden. Wenn in einer Preisvorstellung "Kostenkäufer" angegeben ist, bedeutet dies, dass die Kosten des Käufers zu Lasten des Käufers gehen und nicht im Preis enthalten sind. Wird ein bestehendes Haus zum Verkauf angeboten, erscheint nach dem das Kürzel k.k Preisvorstellung. Die Kosten des Käufers bestehen in der Regel aus kosten Übertragungssteuer und die Kosten, die Notar zur Erstellung und Eintragung der Übertragungsurkunde.
Bei Verhandlungen über den Preis einer Immobilie kann der Ausdruck auch verwendet werden als Metonym: Wenn der Käufer verlangt, dass die Kosten des Käufers vom Preis abgezogen werden, bedeutet er, dass ein Geldbetrag in Höhe der Kosten des Käufers vom Preis abgezogen wird.
Das Gegenteil von Kostenkäufer ist frei nach namen (von).