WikiDer > Grunderwerbsteuer
Übertragungssteuer wird die Steuer erhoben in Die Niederlande wird beim Erwerb von a . erhoben Immobilien und darin begründete Rechte. Die Steuer ist in der Prozesssteuergesetz (WBR).
Geschichte
Die Steuer entstand während der spanischen Herrschaft der Niederlande. Alva hatte vorher die Zehnter Penny (eine Steuer in Höhe von 10 %) auf den Verkauf beweglicher Gegenstände eingeführt. Auf die Verkaufspreise unbeweglicher Gegenstände wurde dann eine Steuer in Höhe von 5 % („der zwanzigste Pfennig“) erhoben. Dabei ging es vor allem um den Verkauf des großen Grundbesitzes, der sich damals in der Hand des Adels befand. Mit den Steuereinnahmen könnte der Staat dann die Kosten einer Landarmee begleichen, die die Gutsbesitzer und Pächter ('Leibeigene') sollte vor Plünderungen durch feindliche Truppen schützen. Dies ist eine klare Anwendung des Gewinnprinzips. Obwohl die Niederlande schon lange keinen Krieg mehr mit Spanien führen, erwies sich diese Steuer als willkommene Ergänzung der staatlichen Schatzkammer. Auch hier spricht das Haushaltsargument daher für andere Rechtfertigungsgründe.
Steuersatz; Steuerbemessungsgrundlage
Der Satz von 2 % wurde im Laufe der Zeit auf 6 % angehoben, ist aber für Wohnimmobilien inzwischen wieder auf 2 % zurückgekehrt, siehe unten. Der Kurs wird auf den Wert des Erwerbs angewendet. Die Steuer wird beim Erwerber erhoben. Der zu berücksichtigende Wert ist immer der höhere Wert aus Gegenleistung oder Verkehrswert des Grundstücks. Wenn bewegliche Sachen in den Verkauf einbezogen sind, besteht die Möglichkeit, dies beim Notar zu melden. Auf den so ermittelten Wert wird dann die Steuer nicht erhoben. Beim Erwerb eines Wohnungsrechts entfällt die Steuer auf den Wert des Anteils (der Reservefonds) der) VvE.
Tarif für den Wohnungserwerb
Seit 15. Juni 2011 ausschließlich für Privathaushalte[1] der Satz wurde auf 2 % gesenkt. Die Kürzung galt zunächst für ein Jahr: bis zum 1. Juli 2012.[2] Das Fiskalische Maßnahmen Haushaltsvereinbarung 2013 Gesetz (UFM) hat die vorübergehende Senkung der Grunderwerbsteuer für Wohneigentum von 6 % auf 2 % in eine dauerhafte Senkung umgewandelt.[3]
Die Reduzierung ist auf eingestellt Immobilienmarkt aus der Flaute zu ziehen. Die Grunderwerbsteuer beeinträchtigt die Flexibilität der Immobilienmarkt und von der Stellenmarkt. Von einer „Umsiedlungsstrafe“ ist die Rede. Die Belastung wird als zusätzliche Ursache genannt pendeln (zusätzliche Umzugskosten schrecken davon ab, in ein Haus zu ziehen, das näher am Arbeitsplatz liegt), und es würde auch die Wahrscheinlichkeit verringern, dass Mitarbeiter für einen besseren Job umziehen.[4] Seit einigen Jahren wird in der Politik über die Abschaffung der Grunderwerbsteuer für Erstkäufer gesprochen Immobilienmarkt. Es Zentrales Planungsbüro im Dezember 2010 geraten, die Grunderwerbsteuer abzuschaffen, weil sie "ein ungerechtes und störendes Element im niederländischen Steuersystem ist, da sie bei jedem Verkauf von Immobilien erhoben wird".[5] Die als vorübergehend angekündigte Tarifsenkung ist dauerhaft geworden.
Das Gesetz vom 16. Dezember 2020 zur Änderung des Rechtsverkehrsbesteuerungsgesetzes (Wet-Differenzierungs-Transfersteuer) [6][7] hat die Grunderwerbsteuer beim Erwerb von Grundstücken mit Wirkung zum 1. Januar 2021 wie folgt festgelegt:
- Eine einmalige Befreiung gilt für Erstkäufer auf dem Wohnungsmarkt für Käufer, die volljährig und jünger als 35 Jahre alt sind und eine Wohnung kaufen und diese nicht vorübergehend als Hauptwohnsitz nutzen und die Befreiung noch nicht in Anspruch genommen haben. Ab dem 01.04.2021 muss das zu erwerbende Eigenheim einen Wert aufweisen, der die Eigenheimwertgrenze nicht überschreitet. Ziel ist es, diese Grenze auf 400.000 € festzusetzen. Hierfür muss beim Notar eine Erklärung eingereicht werden, die der Urkunde beigefügt wird.
- Andere natürliche Personen (Übernehmer), die eine Wohnung kaufen, haben Anspruch auf den ermäßigten Satz von 2%, sofern sie die Wohnung erwerben, um sie nicht vorübergehend als Hauptwohnsitz zu nutzen. Sie müssen jedoch mittels einer Erklärung, die beim Finanzamt heruntergeladen werden kann, Einspruch einlegen.
- Für den Rest gilt der höhere allgemeine Satz, der ab dem 1. Januar 2021 von 6 % auf 8 % erhöht wird. Dies gilt also für Geschäftsräume und für Wohnungen, die nicht oder nur vorübergehend als Hauptwohnsitz genutzt werden, wie z.B. eine Ferienwohnung, eine Wohnung, die Eltern für ihr Kind kaufen und Wohnungserwerbe durch juristische Personen, wie z Wohnungsbaugesellschaften. Dies gilt für Einrichtungsgegenstände, die nicht gleichzeitig mit der Wohnung erworben werden
1% Landwechselkurs
Bisher galt für den Landtausch ein ermäßigter Satz von 1%: Dieser Satz wurde abgeschafft und in eine Freistellung umgewandelt.
Rechtliches und wirtschaftliches Eigentum
In erster Linie wird die Steuer beim Erwerb des rechtlichen Eigentums erhoben. Dies erfordert eine notarielle Urkunde mit anschließender Eintragung in das öffentliche Register (das Grundbuch). Seit dem 31. März 1995 wird jedoch auch der wirtschaftliche Erwerb besteuert. Rechtliches und wirtschaftliches Eigentum gehen in der Regel Hand in Hand, dies kann aber auch unterschiedlich sein. Das wirtschaftliche Eigentum kann den Mietkauf oder die Verpachtung von unbeweglichem Vermögen umfassen. Die Schwierigkeit hierbei ist, dass wirtschaftliches Eigentum – anders als rechtliches Eigentum – keiner (notariellen) Urkunde bedarf und dieser Erwerb in der Regel nicht zur Eintragung in das öffentliche Register berechtigt ist. Der Gesetzgeber hat es im Laufe der Zeit schwer, den Begriff des wirtschaftlichen Eigentums „in den Griff zu bekommen“. Dies führte zu einer häufig geänderten gesetzlichen Bestimmung in Art. 2, Absatz 2 WBR.
Steuerpflichtige Fakten
Die Grunderwerbsteuer bezweckt die Besteuerung des (rechtlichen oder wirtschaftlichen) Eigentumserwerbs an unbeweglichem Vermögen. unter Kunst. 3 WBR werden jedoch eine Reihe von Ereignissen aufgeführt, die kein steuerpflichtiges Ereignis darstellen. Dabei handelt es sich um folgende Ereignisse: - erbrechtlicher Erwerb (dann wird die Erbschaftsteuer erhoben); - Erwerb auf Verjährung; - Erwerb durch Vermischung des Nachlasses (bei Eheschließung in allgemeiner Gemeinschaft) - Erwerb durch Aufteilung von eine eheliche Gemeinschaft (bei Scheidung); - die Überprüfung (zum Beispiel bei einem Kauf-/Vertragsvertrag)
Fiktive Immobilien
Die Grunderwerbsteuer beinhaltet eine wichtige Erweiterung des Begriffs des unbeweglichen Vermögens in Artikel 4 WBR. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Steuer auch beim Erwerb von fiktivem Grundstück erhoben werden. Dies betrifft die folgenden zwei Themen: - den Erwerb von Mitgliedschaftsrechten in einem Genossenschafts-(Wohn-)Verein, nicht zu verwechseln mit dem Wohnungsrecht in einer VvE. Die Mitgliedsrechte sind bürgerlich-rechtliche bewegliche Sachen und können ohne weitere Bestimmung ohne Grunderwerbsteuer erworben werden. Dies betrifft häufig die Mitgliedschaftsrechte in einer Wohnungsbaugesellschaft, aber auch die sogenannten Eigentumswohnungen in Studentenwohnheimen. Die Mitgliedschaftsrechte unterliegen nicht der Eintragung in das öffentliche Register (Grundbuch) und bieten daher weniger Sicherheit. - Aktien und Verbriefungsrechte von Aktien an Immobiliengesellschaften. Gerade diese Kategorie hat im Laufe der Zeit für viel Missbrauch durch steuersparende Konstruktionen gesorgt und ist auch ein wichtiger Grund für die vielen Änderungen des Artikels. Die Abgabe könnte früher vereitelt werden, insbesondere durch die „Sprengung“ einer OZ-Einrichtung (Anziehung anderer Vermögenswerte, gefolgt von einer Aktientransaktion und anschließendem Verkauf des unbeweglichen Vermögens). Auch das „Stapeln“ von Unternehmen war hierfür eine Methode. Für den Status als OZ-Organ müssen derzeit verschiedene Voraussetzungen hinsichtlich Vermögen, Anteilseigner und Betrieb erfüllt werden. Ein Beispiel für eine börsennotierte OZ-Gesellschaft ist NV NSI (Nieuwe Steen Investments).
Aufeinanderfolgende Akquisitionen
Wenn innerhalb von 6 Monaten vor dem Erwerb Grunderwerbsteuer gezahlt oder nicht abzugsfähig ist Mehrwertsteuer war geschuldet möge das steuerpflichtiger Betrag beyogen auf Kunst. 13 WBR werden um den Wert gekürzt, auf den beim vorherigen Erwerb Grunderwerbsteuer entrichtet wurde oder um den Ausgleich, auf den nicht abzugsfähige Umsatzsteuer anfiel. Die Frist von sechs Monaten wurde vorübergehend auf 36 Monate verlängert, wenn der vorherige Erwerb zwischen dem 31. August 2012 und dem 1. Januar 2015 stattfand. Die Laufzeit betrug zunächst nur 3 Monate, wurde aber 1995 parallel zur Besteuerung von wirtschaftlichen Erwerben auf 6 Monate verlängert. Damit wollte der Gesetzgeber eine Steuerakkumulation verhindern
Seit dem 1. Juli 2011 ist es nicht mehr ohne steuerliche Folgen, wenn die Parteien vereinbaren, dass es aufgrund von Kunst. 13 Der WBR-Vorteil steht nicht dem Käufer, sondern dem Verkäufer zu. Eine befristete Ministergenehmigung ist am 1. Juli 2011 ausgelaufen.[8] Seitdem gilt bei der Weiterveräußerung von A nach B nach C: entweder der Verkäufer (B) trägt seine Last (die AB geschuldete Grunderwerbsteuer) oder der Käufer (C) kauft diese Last und schuldet Grunderwerbsteuer auf den Wert der Belastung. Die parlamentarischen Anfragen hierzu warten noch auf Antworten.[9]
Anwendungsbeispiel Art.-Nr. 13 WBR:A erwirbt am 1. Mai 2016 eine unbewegliche Immobilie (eine bestehende Wohnwohnung) im Eigentum, der Kaufpreis beträgt 240.000 € (Preis k.k.). Der Verkäufer V hatte am 15. Dezember 2015 das Eigentum an dieser Immobilie erworben und dann 220.000 € (Preis k.k.) bezahlt. A: 2 % * (240.000 € - 220.000 €). Der Steuervorteil steht A ohne weitere Regelung zu, die Vertragsparteien können jedoch etwas anderes bestimmen.
Ausnahmen
Die Grunderwerbsteuer hat eine Vielzahl von steuerfreien Erwerben. Diese Erwerbungen sind in Art. 15 WBR. Das sind ganz unterschiedliche Situationen. Bei allen Befreiungen gewährt der Notar erst nach einiger Prüfung den Anspruch auf die Befreiung: Stellt sich im Nachhinein heraus, dass eine Befreiung zu Unrecht in Anspruch genommen wurde, haftet der Notar doch für die fällige Steuer.
Ausnahmen
Neben Ausnahmen gibt es auch Ausnahmen.
Dies betrifft beispielsweise die Aufteilung einer Gemeinschaft (Miteigentum) durch Scheidung, Tod. In diesen Fällen fällt keine Grunderwerbsteuer an, auch wenn Sie sich nicht darauf berufen. Es ist wichtig, dass Sie angeben, dass dies eine solche Situation ist, um Ärger zu vermeiden.
Auch der Erwerb auf Verschreibung ist ein außergewöhnlicher Erwerb, der nicht zur Grunderwerbsteuer führt.
Gleichzeitigkeitsausnahme
Die bekannteste Befreiung ist die Gleichzeitigkeitsregelung mit der Umsatzsteuer nach Art. 15 Absatz 1 Buchstabe a WBR. Diese Freistellungsbestimmung sieht vor, dass die Umsatzsteuer nicht erhoben wird, wenn die Umsatzsteuer von Rechts wegen (ohne Antrag) erhoben wird. Diese Umsatzsteuer wird kraft Gesetzes bei der Lieferung einer Baustelle und bei der Lieferung eines Gebäudes erhoben, sofern diese Lieferung vor, zum Zeitpunkt oder spätestens zwei Jahre nach der erstmaligen Bereitstellung des Grundstücks erfolgt in Gebrauch. Im letzteren Fall wird jedoch nicht immer eine Befreiung von der Grunderwerbsteuer gewährt. Hat der Verkäufer die gelieferte Immobilie als Betriebsvermögen genutzt und hat der Käufer Anspruch auf Erstattung der Umsatzsteuer, so werden beide Steuern erhoben. Der Käufer kann dann die Umsatzsteuer ganz oder teilweise zurückfordern.
Denkmalausnahme
Eine weitere bekannte Ausnahme ist die Denkmalfreistellung aus dem – mittlerweile ausgelaufenen – Artikel 15 Absatz 1 Buchstabe n WBR. Diese Ausnahme besteht seit langem und gilt für den Erwerb eines Nationaldenkmals durch eine juristische Person. Der Zustand war mindestens 25 Jahre lang gewartet. Bei einem Erwerb durch eine natürliche Person war keine Befreiung möglich. Diese Unterscheidung erwies sich als der Absicht der Freistellung zuwiderlaufend und ging vor dem Berufungsgericht in Den Haag verloren. Die Denkmalausnahme galt dann für alle Erwerber und wurde schließlich abgeschafft.
Projektentwickler-Schema
Die Grunderwerbsteuer enthält nun eine Kodifizierung dessen, was lange Zeit als Projektentwicklerbeschluss bekannt war. Eine Sonderbefreiung von der Grunderwerbsteuer für Projektentwicklungen wurde aufgrund eines Beschlusses beschlossen. Inzwischen ist die Regelung gesetzlich verankert.
das Naturschönheitsgesetz (NSW)
Eine besondere Befreiung von der Grunderwerbsteuer gilt für den Erwerb einer klassifizierten Anwesen nach den Bestimmungen der Natürliches Schönheitsgesetz. Dies ist ein spezielles Steuergesetz aus dem Jahr 1928, das Grundbesitzern Erleichterungen bietet. Die Befreiung ist in Art. 9a NSW enthalten.
Dreizehnte Medaille
Von der Grunderwerbsteuer, die eine Steuer im üblichen Sinne ist und nach den gesetzlichen Bestimmungen der WBR erhoben wird, ist klar zu unterscheiden zwischen dem alten Recht auf dreizehnter Groschen. Der dreizehnte Pfennig ist auch eine Abgabe, die in bestimmten Regionen der Niederlande noch beim Kauf eines Grundstücks erhoben wird. Der Erlös geht jedoch nicht an die Regierung, sondern an einen privaten Begünstigten.
Karibik Niederlande
Karibik Niederlande hat eine Grunderwerbsteuer auf die Übertragung von Immobilien und Schiffen. Die Rate beträgt 5% auf den Wert der Immobilie. Die Grunderwerbsteuer ist in Kapitel VII der Steuergesetz BES.
Belgien
Die Übertragungssteuer in Belgien wird angegeben durch indicated Registrierungsrechte. Die Höhe der Eintragungsgebühren richtet sich nach dem Katastereinkommen. In Belgien sind die sogenannte „kleine Beschreibung“ und die „große Beschreibung“ bekannt. Die Tarife unterscheiden sich für Flandern, Wallonien und die Region Brüssel. Bis zum 1. Juni 2018 galt in Flandern ein Satz für die große Beschreibung von 10 % und von 5 % für die kleine Beschreibung. Ab dem 1. Juni 2018 gilt für alle Immobilien ein einheitlicher Satz von 7 %. In Flandern ist es unter bestimmten Voraussetzungen auch möglich, beim Kauf eines anderen Eigenheims die angefallenen Kosten von der Beschreibung abzuziehen: „Portabilität“.
Siehe auch
- Kostenkäufer (k.k.) bzw. frei nach namen (von)
Ausbildung in Transfersteuer
Die Grunderwerbsteuer gehört in das Studiensteuerrecht und Notariatsrecht. Für den Studiengang Notariat sind insbesondere vertiefte Kenntnisse im Bereich der Grunderwerbsteuer erforderlich: Die Notar haftet schließlich für die ordnungsgemäße Zahlung der Steuer gemäß der ausgestellten Urkunde. Eine genauere Betrachtung zeigt, dass die Grunderwerbsteuer alles andere als einfach ist und oft viele technische Fragen aufwirft. Die meisten Steuerfachleute wissen wenig über diese Steuer und sind eher in den Mehrwertsteuer. Da Umsatzsteuer und Grunderwerbsteuer teilweise zusammen erhoben werden, sind Kenntnisse beider Steuern wünschenswert. Wer Notar werden möchte, muss nach dem Studium eine Berufsausbildung absolvieren: Auch die Grunderwerbsteuer spielt hier eine Rolle. Das Lehrbuch der Verkehrssteuern des verstorbenen Prof. R. Verstraaten spielt noch immer eine wichtige Rolle in der Ausbildung zu dieser Steuer. Darüber hinaus sind nur wenige Lehrbücher zur spezifischen Belastung für die Ausbildung geeignet. Schüler, die Schwierigkeiten mit dem Fach haben, verwenden manchmal a Probenlehrer um sich auf die Prüfung vorzubereiten.
Quellen, Anmerkungen und/oder Verweise
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