WikiDer > Vermieter
EIN Vermieter ist Besitzer eines Erbguts Anwesen.
Der Begriff Vermieter stammt aus dem Antike. Das Wort Landsheer kommt vom mittelniederländischen Wort Lanthere, was bedeutet: Frost, Herr, Grundbesitzer, Grundbesitzer. In diesem Sinne kann es erklärt werden als Spitzname für eine Person mit viel Land.
Ein Grundbesitzer ist eine Person, die von den Erträgen seines Landes leben kann, es aber nicht selbst bewirtschaftet. Dafür hat er Farmarbeiter, Pächter oder ein meier beschäftigt. Ein Vermieter kann sowohl edel als auch bürgerlich und sogar sein Bauernfamilie sein.