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Das Lex Saxonum ist ein Gesetzbuch des Sachsen. Dieses germanisch Stamm lebte im Norden von Europa während der Mittelalter. Genauer gesagt in der Gegenwart Deutschland und im Osten der Gegenwart Die Niederlande.
Genesis
Die sächsische Gesetzgebung wurde unter dem Frankenkönig Karl dem Großen zwischen 768 und 814 verfasst. Das korrekte Jahr, in dem der Text verfasst wurde, ist das Jahr 803. Dies ist bekannt, weil es Bestimmungen und Regeln enthält, die auch in der Capitular legi Ribuariae additum, die aus dem gleichen Jahr stammt.
Karl der Große schlug die vor Lex Saxonum nachdem er die Sachsen besiegt hatte. Diese Gesetzgebung war ein Schritt Karls des Großen, um die sächsischen Stämme zu kontrollieren und sie an das fränkische Reich zu binden. Das Lex Saxonum kann insofern als Verschmelzung des fränkischen Rechts mit den Sitten und Gebräuchen der heidnischen Sachsen gesehen werden.
Rechtstext
Der Gesetzestext besteht aus zwei Manuskripte und zwei alte Ausgaben von B.J. Herold und du Tillet. Damit liegt der Gesetzestext in zwei Handschriften vor. Wir finden die Texte auch im Monumenta Germaniae Historica von Karl von Richthofen. Dieses Monumenta Germaniae Historica ist eine Organisation, die die Geschichte Deutschlands erforscht. Diese Organisation hat bereits eine Reihe von textkritischen Editionen mittelalterlicher Quellen veröffentlicht, u Lex Saxonum.
Der Gesetzestext besteht aus mehreren ungeschriebenen Gesetzen der Sachsen. Solche Gesetze kennen wir unter dem Begriff „Gewohnheitsrecht“. Aus den Texten würde klar hervorgehen, dass zu dieser Zeit ein starkes männliches Vorrecht bestand. Dies geht aus folgendem Zitat hervor:Pater aut mater defuncti filio non filiae hereditatem relinquent.’
Die Lex Saxonum besteht zunächst aus einem Teil des alten sächsischen Rechts, dann aus einigen Gesetzen aus dem Jahr 780 und schließlich aus den letzten hinzugefügten Gesetzen. Innerhalb dieser letztgenannten Rechtsgruppe unterscheidet man zwischen dem sächsischen Recht für Ostfalen, Westfalen und den Engeren bzw. den Angrivariern, wobei es wohl das westfälische Recht war, das in der Region der Niederlande den größten Einfluss hatte. Diese Westfalen waren die westlichsten Sachsen und damit den Niederlanden am nächsten.
Den Gesetzen gehen zwei voraus Kapitel von Karl dem Großen für die Sachsen bestimmt. Das werden die Capitulatio de partibus Saxoniae und der Kapitulares Saxonicum erwähnt. Das erste Kapitel stammt aus dem Jahr 782 und zeichnet sich durch seinen strengen Charakter aus. Es besagt, dass jede Sünde oder Übertretung gegen das Christentum mit dem Tod des Sünders zu bestrafen ist. Das zweite Kapitel stammt vom 28. Oktober 797. Karl der Große agiert dabei nicht so hart als Gesetzgeber. Sünden und Straftaten wurden nach diesem Gesetzestext weniger streng bestraft als im vorherigen, führten aber letztlich oft zum Tod.
Quellen, Anmerkungen und/oder Verweise
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