WikiDer > Lohnzettel
Das Lohnzettel, traditionell auch genannt Einzahlungsschein), Gehaltsabrechnung(en) oder Lohnzettel (für Militärpersonal), ist für viele Angestellte die spezifikation durch die Arbeitgeber von dem Bruttogehalt, die Zu- und Abschläge sowie die Nettogehalt, unter Berücksichtigung der Vereinbarungen in der Arbeitsvertrag und der Recht.
Die Niederlande
Gehaltsabrechnungsverlauf
In der Vergangenheit erhielten die Mitarbeiter ihre Gehalt (wöchentlich) bar bezahlt, zum Beispiel in einem Umschlag, auch genannt Lohntüte erwähnt. In dieser Tasche befand sich auch die Lohnabrechnung, die in schmalen Streifen vom Mutterblatt (einem Schreibsystem) getrennt war. Bei der Lohnberechnung wurden die Auszahlungen mit Vorgaben für mehrere Mitarbeiter kollektiv geschrieben oder auf einem Blatt (automatisch oder nicht) ausgedruckt. Nach dem Trennen (Schneiden, Schneiden oder Reißen) entstanden schmale Streifen, daher der Name Lohnzettel oder Lohnzettel. Zum einen, weil die Löhne fast nie in bar ausbezahlt wurden, aber auch wegen der großen Unterschiede bei Abzügen, Freibeträgen und ähnlichem, ist die Übersicht nicht mehr in Form eines Belegs, sondern kann beliebige Formen annehmen bis zum Beispiel a A4. Die Leute sprechen jedoch immer noch von der „Gehaltsabrechnung“.
Seit 2010 geht der Trend ein, Gehaltsabrechnungen statt auf Papier zu drucken. Digital verfügbar machen.[1]
Die Versicherungsprämien der Arbeitnehmer wurden lange Zeit teilweise vom Lohn des Arbeitnehmers abgezogen.
Inhalt der Gehaltsabrechnung
Die Gehaltsabrechnung und Leistungsbeschreibung enthalten im Großen und Ganzen Folgendes:
- Identifizierung der Arbeitgeber/Einbehaltungspflichtiger
- Name und Anschrift des Mitarbeiter/Nutznießer
- Bürgerservicenummer des Arbeitnehmers/Begünstigten
- Datum und Zeitraum, für den der Lohn oder die Leistung gilt
- Mögliche Zahlung des Arbeitgebers/Einbehaltungsbeauftragten an Dritte (z.B. Sozialversicherungsbeiträge)
und die Beträge für die Berechnung, um vom Bruttolohn zum Nettolohn zu gelangen (auch bekannt als "Brutto-Netto-Berechnung"). Die aufgeführten Beträge und deren Rangfolge sind unterschiedlich, aber der Rahmen der Brutto-Netto-Berechnung sieht wie folgt aus:
- Bruttobetrag
- Für: Zulagen, die zur Rentengrundlage zählen
- Ergebnis: Rentenbasis
- aus: Rentenbeitrag (teilweise mit einem gesonderten Betrag für eine Berufsunfähigkeitsrente zusätzlich zu einem Betrag für die Altersrente als Ergänzung zum WIA, und/oder ein Betrag für eine Hinterbliebenenrente als Ergänzung zum Antwort)
- Bei: Wert von jedem Firmenwagen
- Ergebnis: Gehalt nach einheitliches Lohnkonzept
- aus: Einkommenssteuer (Angabe, ob die Lohnsteuerguthaben ob und wenn ja, welche)
- Abgezogen: eventuell ein Teil der differenzierten WGA-Prämie
- Abzug: der frühere Wert des Sacheinkommens
- Von der gesetzlichen Rente, (Vor-)Rente und Rente abgezogen: IAB
- Abgezogen: andere Abzüge
- Ergebnis: Nettobetrag
Leistungen, Zulagen oder Zulagen, unabhängig davon, ob sie besteuert sind oder nicht, sind zum Beispiel Ferien, Jahresendbonus, 13. Monat, im Laufe der Zeit, Boni, Gewinnbeteiligung und Ausgaben.
Darüber hinaus können zusätzliche Angaben zur Berechnung der Beträge gemacht werden, beispielsweise durch Angabe von Prozentsätzen und Franchise.
Häufig werden auch die kumulierten Beträge ab Beginn des Kalenderjahres angegeben.
Seit dem 1. Januar 2013 wird die Lohnabrechnung für Löhne und Leistungen der Arbeitnehmerversicherung durch das Inkrafttreten des Lohnnormungsgesetz. Das Zvw-Beitrag ist jetzt a Arbeitgebersteuer, und spielt bei der Brutto-Netto-Berechnung keine Rolle mehr. Die Prämie, die der Betreffende auf sein sonstiges Beitragseinkommen zu zahlen hat, berechnet sich jedoch höchstens aus dem maximalen Beitragseinkommen abzüglich des Einkommens, für das seine Arbeitgeber und Leistungsträger die Abgabe gezahlt haben. Überschüssige Einbehalte von Renten und Renten werden der betroffenen Person vom Finanzamt direkt zurückerstattet.
Siehe auch
Externer Link
| Quellen, Anmerkungen und/oder Verweise |