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Metoiken

Metoiken, Altgriechisch: μέτοικοι, von μετά, Met und οἶκος, Haus, Wohnung, also eigentlich Mitbewohner oder Mitbewohner,[1] wurde in einigen erwähnt Altgriechisch Stadtstaaten die ansässigen Ausländer, die einen eigenen Status erworben haben und sich in der Stadtgemeinschaft einigermaßen etabliert haben. Über die Athener metoiken ist das bekannteste.[1]

Platz in der athenischen Gesellschaft

Lange Zeit konnten Metoiks mit der Athener Bourgeoisie assimiliert werden, bis perikles im Jahr 451 v. verabschiedete ein Gesetz, das die Bürgerrechte auf Personen beschränkte, deren Eltern beide Athener Bürger waren.[1] Sie hielten immer eine gründliche Unterscheidung mit den Vollbürgern. Die Metoiks hatten beispielsweise keine politischen Rechte und mussten sich gegebenenfalls vor Gericht vertreten und von einem Prostata, ein Verteidiger oder Stellvertreter, der unter den Vollbürgern zu wählen ist. Sie wurden in der aufgenommen demen, die Gemeinde, ihres Wohnortes und musste daher Steuern zahlen, metoikion. Sie durften keine legalen Ehen mit Frauen eingehen, die volle Bürgerrechte hatten, noch durften sie unbewegliches Eigentum besitzen. Sie dienten in der Armee in getrennten Einheiten.

So landeten die Metoiks in Gewerbe und Industrie: Sie übten Gewerbe als Kaufleute, Künstler, Bauunternehmer oder Bankiers aus. Dadurch stiegen sie oft gesellschaftlich hoch auf und konnten Vermögen anhäufen, so dass sie für die Förderung kultureller und anderer Projekte in Frage kamen. Sie könnten für besondere Leistungen bestimmte Privilegien erhalten, wie zum Beispiel das Recht auf Eigentum und die Verringerung finanzieller Belastungen. Die Reduzierung der finanziellen Belastung hieß Isoteleia.

Sie konnten an kulturellen und religiösen Veranstaltungen teilnehmen, Meinungs- und Redefreiheit ausüben und sich wie die anderen Einwohner kleiden.

Sparta

Ausländer durften generell nicht rein Sparta bleibe.[2] Wer durfte, die Perioden ('Einwohner'), hatte einen ähnlichen Status wie die Metoiks in Athen.