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Metoikion (Altgriechisch: μετοίκιον / metoíkion) war der Name des jährlichen AufenthaltsMwSt, dass die metoiken (freie Bürger anderer poleis, welches ist in Attika blieb), von der 4. Jahrhundert v. musste bezahlen. Bezahlen metoikion wurde sogar als Bedingung dafür angesehen metoik heißen.[1]
Diese Steuer, die einem durchschnittlichen Tageslohn entsprach, war recht bescheiden:[2] zwölf Drachmen für einen Mann und sechs für eine Witwe.[3] Wurde diese nicht bezahlt, war der säumige apagōgē metoikíou (αγωγὴ μετοικίου; "Entführung eines Metoik"): Jeder könnte es dann festnehmen und eine Klage dagegen erheben.[4]
Es metoikion betonte insbesondere die unterlegene Stellung der metoiken relativ zu Athener Bürger.[5] Das metoiken wurde ihnen die athenische Staatsbürgerschaft nicht zuerkannt, was bedeutet, dass sie beispielsweise kein Land in Athen besitzen durften.
Andere Verpflichtungen, denen Metoiks unterworfen waren, waren die Zahlung von Handelssteuern, Kriegssteuern, Abgaben in Form von Liturgie und Militärdienst leisten.
Quelle
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