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Milchproces
Staatsanwälte während des Milch-Prozesses

Es Milchprozess (offiziell: Vereinigte Staaten von Amerika vs. Erhard Milch et al.) war der zweite von zwölf Prozesse dass die Vereinigte Staaten nach dem Zweiter Weltkrieg im Nürnberg (teilweise auch in Frankfurt am Main) gegen Verdächtige von Kriegsverbrechen getragen. Diese Prozesse waren - im Gegensatz zu den bekannteren Nürnberger Prozess wahr Nazi-Führer wurden vor Gericht gestellt - nicht vor einem internationalen Tribunal, sondern vor einem amerikanischen Militärgerichte. Die zwölf Prozesse fanden im selben Raum statt.

Im Milchprozess hat der ehemalige Feldmarschall der Luftwaffe Erhard Milch beschuldigt, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen zu haben. Die Anklageschrift wurde am 14.11.1946 eingereicht.

Gebühren

Die Anklagen gegen Milch wurden von Michael A. Musmanno (einem der Richter des Tribunals) wie folgt zusammengefasst:

ich Die wissentliche Begehung von Kriegsverbrechen als Hauptschuldiger und Mittäter in Unternehmen, die Sklavenarbeit leisten, und die wissentliche Beteiligung an Unternehmen, in denen Kriegsgefangene bei Kriegshandlungen eingesetzt werden, die gegen internationale Verträge und die Gesetze und Gepflogenheiten des Krieges verstoßen.
II Kriegsverbrechen: Dem Angeklagten wird vorgeworfen, sich wissentlich und vorsätzlich an Unternehmen beteiligt zu haben, die ohne deren Zustimmung tödliche medizinische Experimente an Menschen durchführten.
III Verbrechen gegen die Menschlichkeit: Begehung der unter II beschriebenen Verbrechen an deutschen Staatsbürgern und Staatsbürgern anderer Staaten.

Angeklagte

AngeklagteFotoRangFunktionAnklage schuldigBeurteilung
Erhard MilchMilch.jpgGeneralfeldmarschallGeneralinspektor der LuftwaffeIch, IIILebensdauer - später umgerechnet auf 15 Jahre

Urteil und Hinrichtung

Milch bekannte sich am 20. Dezember 1946 in allen Anklagepunkten auf "nicht schuldig". Der Prozess dauerte vom 2. Januar 1947 bis zum 17. April 1947. Das Gericht sprach Milch in den Anklagepunkten 1 und 3 für schuldig, sprach ihn jedoch in Anklagepunkten 2 der Anklage frei.

Am 17. April 1947 wurde Milch im Gefängnis Rebdorf bei München zu lebenslanger Haft verurteilt. Die Strafe wurde 1951 vom deutschen Hochkommissar John J. McCloy in 15 Jahre Gefängnis umgewandelt. Milch wurde im Juni 1954 auf Bewährung entlassen.

Siehe auch

Verweise