WikiDer > Verdächtiger
EIN vermuten nach dem Gesetz ist eine Person, bei der aufgrund von Tatsachen oder Umständen ein begründeter Schuldverdacht besteht, dass diese Person eine bestimmte Straftat verpflichtet hat. Das Wort „angemessen“ bedeutet hier konkret, dass die Vermutung mit entsprechenden Argumenten zu begründen ist.
Verdächtige haben Pflichten, aber auch Rechte. Ein Verdächtiger muss Zwangsmittel akzeptieren: er kann je nach den Umständen unter anderem festgenommen, verhört und inhaftiert werden. Auch Verdächtige haben Rechte, wie sie in der Strafprozessordnung und im Europäische Menschenrechtskonvention, mag ich Recht zu schweigen, es Recht auf ein faires Verfahren, in einem angemessene Frist, usw.
Der Verdächtige in der Niederländisches Strafrecht
Es Strafprozessordnung (SV) drückt es so aus:
Artikel 27
Absatz 1: Vor Beginn der Strafverfolgung gilt als Verdächtiger die Person, für die aufgrund von Tatsachen oder Umständen ein begründeter Schuldverdacht besteht Straftat Ergebnisse. Absatz 2: Danach gilt die Person, gegen die der . als Verdächtiger gilt Verfolgung ist gezielt.
Jeder Verdächtige hat bestimmte Rechte. Dies ist in der Strafprozessordnung (erstes Buch, Titel II) geregelt.
Zu diesen Rechten gehören:
- Das Recht auf einen selbstgewählten Berater (Art. 28 Abs. 1 DCCP)
- Das Recht, seinen Anwalt zu kontaktieren (Art. 28 Abs. 2 DCCP)
- Schweigerecht (Art. 29 Abs. 1 DCCP)
- Das Recht auf Einsicht in die Verfahrensunterlagen (der Zugang zu einigen Dokumenten kann jedoch verweigert werden, wenn das Interesse der Untersuchung dies erfordert)
Die Strafprozessordnung erkennt den Begriff „unbekannter Verdächtiger“ an, definiert ihn jedoch nicht. Das Staatskanzlei im Jahr 2012 empfohlen, eine solche gesetzliche Definition einzuführen.[1]
Ohne Rechtsgrundlage merkt es Strafverfolgung (OM) manchmal auch Zeugen für die (noch) kein begründeter Schuldverdacht für eine Straftat besteht, als Tatverdächtiger. Dies gibt nach Angaben der Staatsanwaltschaft auch diesen Zeugen das Recht, zu schweigen oder mit ihrem Anwalt in Kontakt zu treten.
Der Verdächtige in der Belgisches Strafrecht
Es Belgische Strafprozessordnung formuliert die meisten Rechte des Angeklagten als Regeln oder Beschränkungen für die Richter.
Es ist terminologisch zu unterscheiden zwischen:
- EIN vermuten ist im engeren Sinne nur verdächtig während der Voruntersuchung. Es ist ein Begriff, der verwendet wird, um die Person zu bezeichnen, gegen die während eines Voruntersuchung, Hinweise auf Schuld entstehen.
- Er wird verdächtigt gerichtliche Untersuchung. Das Ermittlungsrichter muss die vermutlich bekannt, dass schwerwiegende Anhaltspunkte für eine Schuld vorliegen (§ 61bis StPO). Nach Art. 61ter, 61quinquies Sv. der Beschuldigte hat das Recht, Akteneinsicht zu nehmen oder die Vornahme weiterer Ermittlungshandlungen zu verlangen.
- Das Beklagte ist die Person, die an das Polizeigericht oder das Strafgericht verwiesen wird.
- Das Angeklagte ist die Person, die zum geht Schwurgericht wird von der referenziert Anklagekammer.
Bei dem Verdächtigen kann es sich um eine unbekannte Person handeln.
Ein Verdächtiger kann freigesprochen werden oder als verurteilter Täter, Mittäter oder Komplize das Gericht verlassen.
- wenn Täter der Verurteilte wurde der ihm auferlegten Verbrechen für schuldig befunden.
- wenn der Mitschuldige die Person, die an der Straftat mitgewirkt hat, nicht die erforderliche Hilfe geleistet hat, aber Anweisungen, Waffen, Werkzeuge oder andere Mittel zur Verfügung gestellt hat, eine Unterkunft zur Verfügung gestellt hat und/oder von der Straftat wusste.
- wenn der Mitschuldige unmittelbar an der Straftat mitgewirkt hat, notwendige Hilfe geleistet oder die verurteilte Person unmittelbar zur Begehung der Straftat angestiftet hat. In den Niederlanden wird jemand, der eng mit einem Täter zusammengearbeitet hat, als a . bezeichnet der Mitschuldige. Er kann die gleiche Strafe erhalten wie ein Täter (im Gegensatz zu einem Komplizen).
Der Verdächtige in den Medien
Sowohl in den Niederlanden als auch in Belgien ist es üblich, dass die Identität eines Verdächtigen oder überführen ist durch die Angabe des ersten Buchstabens seines Nachnamens geschützt. So wird Mohammed Bouyeric in den Medien immer noch als Mohammed B.
Siehe auch
Externe Links
- Niederländische Strafprozessordnung, Artikel 27 (zum Verdächtigen)
- Sprachberatung: ist das Wort Angeklagte richtig?
| Quellen, Anmerkungen und/oder Verweise |