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Monumentenwet

Mit Denkmalrecht wird der NiederländischGesetzgebung zur Konservierung von Monumente (im Sinne des historischen Erbes) Die Umsetzung des Gesetzes liegt (seit 2009) in den Händen der Agentur für Kulturerbe, unter die fallen Ministerium für Bildung, Kultur und Wissenschaft.

Geschichte

Die Erkenntnis, dass typisch holländische Altbauten vor Abriss geschützt werden müssen, reicht bis ins 19. Jahrhundert zurück. Der geplante Abriss der Muiderslot 1825 wurde vielfach kritisiert. Ende des 19. Jahrhunderts gab es vor allem in der Elite Sorge über den schnellen Wandel im niederländischen Umfeld. Aus diesen Gedanken unter anderem Verband der Naturdenkmäler und Heimatverein Heemschut etabliert. Gerade der letztgenannte Verein hat viel für den Denkmalschutz bedeutet. Bis zum Zweiten Weltkrieg gab es mehrere Aufrufe zum nationalen Denkmalschutz. Ohne nennenswertes Ergebnis. Es waren die deutschen Besatzer, die 1940 mit der Wiederaufbauverordnung von 1940 zu einer ersten Form des nationalen Schutzes übergingen.

Nach dem Krieg machte das Ausmaß der Verwüstung deutlich, dass die Denkmalpflege umfassender betrachtet werden musste. Dem Dekret von 1940 folgte daher von der niederländischen Regierung das Dekret über den Wiederaufbau von 1945 und die Gesetz über temporäre Denkmäler ab 1950.

1961 wurde die Gesetzliche Bestimmungen im Interesse der Denkmäler der Geschichte und Kunst angenommen, mit Kurzname (Zitattitel) Denkmalgesetz. Das war das erste vollwertige Denkmalgesetz. Die Niederlande waren damit relativ spät in Europa.

Denkmalgesetz 1988

sehen Denkmalgesetz 1988 für den Hauptartikel zu diesem Thema.

Das Monuments Act (von 1961) wurde durch das . ersetzt Denkmalgesetz 1988 ab 23. Dezember 1988 (St. 638). Dieses Gesetz trat am 1. Januar 1989 in Kraft. Die Begründung für das neue Gesetz lautete: „dass es wünschenswert ist, neue Bestimmungen für die Erhaltung von Denkmälern der Architektur und Archäologie zu erlassen und die lokalen Behörden stärker in diese Erhaltung einzubeziehen“.

Die Hauptdefinition von Denkmälern im neuen Gesetz lautet: hergestellte Gegenstände, die wegen ihrer Schönheit, ihrer Bedeutung für die Wissenschaft oder ihres kulturhistorischen Wertes von allgemeinem Interesse sind (Artikel 1.b.1).

Das Gesetz enthält Regelungen in drei Bereichen der Denkmalpflege:

Das Denkmalgesetz 1988 wurde seit 1989 mehrfach geändert und angepasst und im Rahmen der Modernisierung der Denkmalpflege Januar 2012 erneut geändert. Außerdem ist das erforderliche Alter von 50 Jahren abgelaufen. Das Gesetz wurde am 1. Juli 2016 von der Erbrecht ersetzen.

Gesetz über die Erhaltung archäologischer Denkmäler

Am 4. April 2006 wurde der Gesetzentwurf zur Umsetzung der Vertrag von Malta (des Europarats, ab 1992) vom Repräsentantenhaus und im Dezember desselben Jahres auch vom Senat genehmigt. Am 1. September 2007 wurde dies Gesetz über die Erhaltung archäologischer Denkmäler (WAMZ) in Kraft, wodurch das Denkmalgesetz 1988 geändert wurde.

Externe Links